Der Betrieb und die Finanzierung der Offenen Ganztagsschule richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auf Grundlage der Landesvorgaben hat der Rat der Stadt Willich eine nach dem Einkommen der Eltern gestaffelte Entgeltregelung beschlossen. Das Entgelt für die OGS ist einkommensabhängig. So ist ein Entgelt zu zahlen (in Euro) gemäß der folgenden, aktuell gültigen Anlage zu zahlen:
Einkommensabhängige Staffelung der Beiträge zur OGS
Zum 01.08.2024 wird voraussichtlich eine Anpassung der Elternbeiträge erfolgen.
Ausnahme Geschwisterkind
Besucht ein Geschwisterkind bereits eine Tageseinrichtung, eine Offene Ganztagsschule oder wird es in einer Tagespflege betreut, so wird nur für ein Kind ein Entgelt erhoben. Sofern sich in der Höhe des Entgelts Unterschiede ergeben, ist der höhere Beitrag zu zahlen.
Ausnahme Bezieher von Bürgergeld
Bezieher von Bürgergeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einem Kinderzuschlag sind (nach Vorlage der entsprechenden Nachweise) während des Leistungsbezuges von den Zahlungen der Elternbeiträge befreit.
Regelungen für das Essensgeld
Zusätzlich zum Entgelt wird ein monatliches Essensgeld erhoben, das direkt an den Caterer zu entrichten ist. Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung können die Übernahme der Kosten des Mittagessens beantragen.
Ansprechpartner für die einzelnen Schulen
Schule | Ansprechpartner | Kontakt |
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Kolpingschule | Frau Tong | 0 21 54 / 94 95 63 |
Schule Willicher Heide | Frau Tong | 0 21 54 / 94 95 63 |
Schule im Mühlenfeld | Frau Tong | 0 21 54 / 94 95 63 |
Schule Wekeln | Frau Tong | 0 21 54 / 94 95 63 |
Gottfried-Kricker-Schule | Frau Middeldorf | 0 21 54 / 94 95 64 |
Albert-Schweitzer-Schule | Frau Middeldorf | 0 21 54 / 94 95 64 |
Hubertusschule | Frau Middeldorf | 0 21 54 / 94 95 64 |
Astrid-Lindgren-Schule | Frau Middeldorf | 0 21 54 / 94 95 64 |
Vinhovenschule | Frau Tong |
0 21 54 / 94 95 63 |