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Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren

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Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem Wohngebäude bis zur Hochhausgrenze, sogenannte „kleine“ Sonderbauten und Anlagen wie zum Beispiel Garagen und überdachte Stellplätze bis 100 m², soweit diese nicht von der Baugenehmigungspflicht freigestellt sind. In § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind abschließend die Vorhaben genannt, für die das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nicht gilt. Hierunter fallen in der Regel „große“ Sonderbauten wie zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Hochhäuser, Hotels und große Gewerbebetriebe, die aufgrund Ihrer Nutzung eine umfangreiche Prüfung erfordern.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft den Bauantrag im Rahmen eines eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung beschränkt sich jedoch darauf, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen zu der Erschließung, den Abstandsflächen, den örtlichen Bauvorschriften und den erforderlichen Stellplätze erfüllt sind. Bei „kleinen“ Sonderbauten wird auch der Brandschutz geprüft. Sie als Bauherr:in müssen aber stets alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster
  • Lageplan, Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben zusätzlich die Betriebsbeschreibung
  • Berechnung des Brutto-Rauminhaltes und Angaben zur Kostenermittlung
  • Erhebungsbogen für die Baustatistik

Fristen

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage können Sie eine Verlängerung beantragen.

Weiterführende Information

Gebührenrahmen

Die Berechnung der Gebühr erolgt auf Grundlage der AVerwGebO NRW. Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens. In der Regel beträgt die Gebühr mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme.

Angebot der Bauberatung

Bei Bedarf können Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin mit der Servicestelle der Bauaufsichtsbehörde vereinbaren.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung bei der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Willich ein. Die erforderlichen Unterlagen gemäß § 10 BauPrüfVO finden Sie in der Rubrik "benötigte Unterlagen". Soweit für die Beurteilung über die Erteilung einer Baugenehmigung weitere Unterlagen erforderlich sind, werden diese Unterlagen von der Bauaufsichtsbehörde nachgefordert. In den meisten Fällen benötigen Sie eine:n Entwurfsverfasser:in mit einer Bauvorlageberechtigung (z.B. Architekt:in oder Bauingenieur:in) für die Erstellung Ihres Bauantrags. 

Nach Eingang des Bauantrages prüft die Bauaufsichtsbehörde innerhalb von zehn Arbeitstagen den Bauantrag und die Bauvorlagen auf Vollständigkeit. Ist Ihr Bauantrag unvollständig, fordert die Bauaufsichtsbehörde Sie zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf. Werden die Mängel innerhalb der Frist nicht behoben, gilt Ihr Antrag als zurückgenommen. 

Anschließend wird der vollständige Bauantrag zur inhaltlichen Prüfung an den/die jeweilige:n Sachbearbeiter:in weitergeleitet. Diese:r prüft den Bauantrag im Rahmen eines eingeschränkten Prüfungsumfangs auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Soweit die Erteilung der Baugenehmigung von der Zustimmung/Genehmigung/Erlaubnis anderer Behörden abhängig ist, werden die zuständigen Stellen beteiligt. Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden. Die Frist beginnt, sobald die Bauvorlagen vollständig sind und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen.

Nach Abschluss der Prüfung über die Genehmigungsfähigkeit wird Ihnen die Entscheidung schriftlich mitgeteilt:

  • Die Baugenehmigung wird erteilt,
  • nur unter bestimmten Nebenbestimmungen erteilt oder
  • der Bauantrag wird abgelehnt.

Vor Zugang der Baugenehmigung dürfen Sie nicht mit der Bauausführung beginnen. Weitere Informationen beziehungsweise Vorschriften für die Bauausführung und Fertigstellung Ihres Vorhabens können der Baugenehmigung entnommen werden.

Bearbeitungsdauer

6 Wochen (nach Eingang der vollständigen Unterlagen und Vorlage aller notwendigen Ämterbeteiligungen, vgl. Verfahrensablauf)

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