Laub muss vom Gehweg entfernt werden, darf aber nicht in die Straßenrinne gefegt werden
Datum
So verlässlich wie der Herbst ist der jährliche Hinweis des Teams Abfallwirtschaft in Sachen Laubsammlung: Grundsätzlich ist nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf dem Gehweg vor dem Haus ein 1,50 Meter breiter Streifen von Laub freizuhalten. Das Laub darf aber nicht in die Straßenrinne gefegt werden, sondern ist selber zu entsorgen.
Darum bietet die Stadt im Zeitraum vom 4. November bis 30. November Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, das Laub kostenlos beim Wertstoffhof der Stadt Willich ((Nähe Autobahnausfahrt Münchheide) zu entsorgen. Der Wertstoffhof ist montags geschlossen, dienstags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr, samstags von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Dort steht ein zusätzlicher Container ausschließlich für Laub bereit. Die Bürgerinnen und Bürger müssen vor Ort dann selber das Laub aus den mitgebrachten Behältern entleeren und alle mitgebrachten Behältnisse wieder mitnehmen.
Abholung
Als Service bietet die Stadt im November auch wieder Laubsammlungen an:
- Anrath 11. November
- Schiefbahn 12. November
- Neersen am 13. November
- Willich West am 14. November
- Willich Ost am 15. November
Dabei müssen die Tüten unverschlossen am Straßenrand bereitstehen, damit der Entsorger diese im Müllfahrzeug problemlos und zügig ausleeren kann:
„Die Tüten sind dann nach der Leerung von den Grundstückseigentümern wieder vom Straßenrand zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen“
, so Ute Cöhnen, die gemeinsam mit Susanne Floss vom Team Abfallwirtschaft die richtigen Ansprechpartnerinnen zum Thema sind.