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Förderprogramm für Dachbegrünung

Letzte Änderung am

Bis auf weiteres können aufgrund der hauswirtschaftlichen Sperre gem. § 25 KomHVO keine Anträge auf Förderung einer Dachbegrünung angenommen werden.

Die Bürger:innen der Stadt Willich können bei der Gemeinde eine 20%-ige Förderung für die Herstellung von Dachbegrünungsmaßnahmen auf ihrem Grundstück beantragen.

Voraussetzungen

Die Förderung können nur Eigentümer:innen von privat genutzten oder vermieteten Gebäuden im Willicher Stadtgebiet beantragen.

Dieses Förderprogramm kann nur für Dachbegrünungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, die nicht aufgrund eines Bebauungsplanes und/oder einer Baugenehmigung oder ähnlichen Vorgaben gefordert werden (Freiwilligkeit).

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Förderung einer Dachbegrünung
  • Kostenvoranschlag für die Herstellung einer Dachbegrünung

Fristen

Die Fördersumme wird für ein halbes Jahr reserviert. In dieser Zeit ist die Rechnung für die abgeschlossene Maßnahme inkl. Verwendungsnachweis einzureichen, damit die Fördersumme ausgezahlt werden kann.

Weiterführende Information

Begrüntes Flachdach
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© © Stadt Willich

Die Stadt Willich unterstützt Dachbegrünungen mit einem Zuschussprogramm. Dachbegrünungen tragen erheblich dazu bei, dass:

  • Staubemissionen reduziert werden
  • Regenwasser nur verzögert den Kanälen zugeführt wird bzw. vor Ort verdunstet und sich damit eine Verbesserung des Mikroklimas in teils stark verdichteten Baugebieten ergibt
  • sich ökologische Inseln für Insekten entwickeln

Gerade in der heutigen Zeit, in der Gärten und naturnahe Flächen immer kleiner werden, können mittels Dachbegrünung neue Lebensräume für verschiedene Tiergruppen geschaffen werden. Auf diese Weise kann mit einfachen Mitteln der Natur ein Stück zurückgegeben werden.

Verfahrensablauf

  1. Die Bürger:innen beantragen vor Ausführung der Maßnahme die Förderung schriftlich per Antrag und reichen dazu einen Kostenvoranschlag ein
  2. Nach Prüfung des Antrages erhält der Antragstellende eine Förderzusage. Die Fördersumme wird für ein halbes Jahr reserviert.
  3. Nach Durchführung der Maßnahme reicht der Antragstellende die Abschlussrechnung für die Maßnahme und einen auszufüllenden Verwendungsnachweis ein.
  4. Der Antragstellende erhält von der Gemeinde einen Zuwendungsbescheid mit einem auszufüllenden Empfangsbekenntnis.
  5. Die Zahlung der Fördersumme wird intern angewiesen.

Bearbeitungsdauer

1 Tag (1 Tag bis 6 Wochen)

Benötigte Formulare

Rechtsgrundlagen

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