Online-Service
Sie benötigen ein Privat-, Behörden-, erweitertes oder Europäisches Führungszeugnis?
Es besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse mit Hilfe des neuen Personalausweises (mit eingeschalteter eID-Funktion) unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu beantragen. Die Voraussetzungen und Hinweise zum Verfahren können Sie auf der Seite des Bundesamtes für Justiz nachlesen. Alternativ nehmen wir Ihren Antrag gerne in allen Bürgerbüros entgegen und leiten ihn an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Von dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und an Sie oder die von Ihnen benannte Behörde gesandt. Das Führungszeugnis kann jedoch nur persönlich beantragt werden (§ 30 Absatz 2 Bundeszentralregistergesetz). Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Privatführungszeugnis/Behördenführungszeugnis
Ein Privatführungszeugnis benötigen Sie, wenn Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber nachweisen sollen, dass Sie nicht vorbestraft sind. Wenn Sie bei einer Behörde arbeiten oder eine amtliche Erlaubnis beantragen möchten, benötigen Sie ein Behördenführungszeugnis.
Erweitertes Führungszeugnis
Zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber seit 1. Mai 2010 von jeder Person, die beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige betreut, erzieht oder ausbildet, ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Bislang wurden im Zentralregister nur Strafen über 90 Tagessätze oder drei Monate Gefängnis festgehalten. Im erweiterten Führungszeugnis werden nun auch Strafen für Sexualdelikte erfasst, die unter diesen Grenzen liegen, etwa eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus.
Die Neuregelung gilt für Schulen und Kindertagesstätten sowie für alle anderen Berufsgruppen, die vermehrten Kontakt zu Minderjährigen haben. Hierunter fallen beispielsweise Schulbusfahrerinnen, Schulbusfahrer, Sporttrainerinnen, Sporttrainer, Leiterinnen oder Leiter von Jugendgruppen. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber entscheidet selbst, ob ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Auch hier wird unterschieden zwischen erweitertem Privat- und Behördenführungszeugnis.
Europäisches Führungszeugnis
Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen ist gemäß § 30 b BZRG zwingend ein Europäisches Führungszeugnis zu erteilen. Dieses enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Der Film zeigt, wie Sie Führungszeugnis online beantragen können
Hier gelangen Sie zu den Häufig gestellte Fragen vom BfJ:
Wichtiger Hinweis
Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz
Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungszeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- Angabe des Verwendungszwecks
- Zur Vorlage bei einer Behörde: genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt an die Behörde gesandt wird, ggf. das dortige Aktenzeichen
- Für ein erweitertes Führungszeugnis außerdem: Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen aus § 30 a Abs.1 Bundeszentralregister (BZRG) vorliegen
- Falls ein gebührenfreies Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit ausgestellt werden soll: Bestätigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben
- Bei einem schriftlichen Antrag ist zwingend ein Nachweis der erfolgten Gebührenzahlung (z. B. Kontoauszug, Überweisungsnachweis) vorzulegen
Gebührenrahmen
Führungszeugnis: 13,00€
Zahlungsziel:
Die Gebühren können bei der persönlichen Beantragung bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten sind gebührenfrei. Dies gilt auch, wenn für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (Einfaches und erweitertes Führungszeugnis)
6 Wochen (Europäisches Führungszeugnis)