Inhalt

Gewerbliche Tätigkeit auf Friedhöfen (Zulassung)

Letzte Änderung am

Sie möchten ihr Gewerbe als Bildhauer:in, Steinmetz:in, Gärtner:in, Bestatter:in oder als sonstige(r) Gewerbetreibende(r) auf den Friedhöfen der Stadt Willich betreiben.

Dazu bedarf es einer Genehmigung der Friedhofsverwaltung.

Voraussetzungen

  • Sie haben das Gewerbe angemeldet.
  • Sie oder ihre fachliche Vertretung haben die Meisterprüfung abgelegt. 
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Sie sind in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig.

Weiterführende Information

Hinweis
Friedhöfe und Bestattungen

Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.

Verfahrensablauf

Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag mit allen dazugehörigen Nachweisen an die Friedhofsverwaltung, diese prüft den Antrag und genehmigt oder lehnt ab.

Bei Genehmigung wird Ihnen die Zulassungsgenehmigung nach Anlage 1 der Friedhofssatzung zugesendet.

Erforderliche Nachweise sind:
  • Nachweis der Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der eigenen Meisterprüfung oder der /des fachlichen Vertreter:in
  • Nachweis einer Berufs-Haftpflichtversicherung

Bearbeitungsdauer

1 Tag (bis 4 Wochen)

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Sie haben das Seitenende erreicht.