Sie möchten ihr Gewerbe als Bildhauer:in, Steinmetz:in, Gärtner:in, Bestatter:in oder als sonstige(r) Gewerbetreibende(r) auf den Friedhöfen der Stadt Willich betreiben.
Dazu bedarf es einer Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
Voraussetzungen
- Sie haben das Gewerbe angemeldet.
- Sie oder ihre fachliche Vertretung haben die Meisterprüfung abgelegt.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Sie sind in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig.
Weiterführende Information
Friedhöfe und Bestattungen
Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.
Verfahrensablauf
Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag mit allen dazugehörigen Nachweisen an die Friedhofsverwaltung, diese prüft den Antrag und genehmigt oder lehnt ab.
Bei Genehmigung wird Ihnen die Zulassungsgenehmigung nach Anlage 1 der Friedhofssatzung zugesendet.
Erforderliche Nachweise sind:
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis der eigenen Meisterprüfung oder der /des fachlichen Vertreter:in
- Nachweis einer Berufs-Haftpflichtversicherung
Bearbeitungsdauer
1 Tag (bis 4 Wochen)