Die Bescheinigung enthält u. a. folgende Angaben:
Bestätigung, dass die Person laut Melderegister lebt. Beschreibung der Person mit folgenden Angaben:
- Name / Namenszusatz / Geburtsname / Geburtsnamenszusatz / Vorname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Gemeldet in
In den meisten Fällen erhalten Sie hierfür einen Vordruck ihres Rententrägers, auf dem Sie dann die Bestätigung vornehmen lassen können. Hierzu ist die persönliche Vorsprache beim Stadtteilbüro erforderlich.