Wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe beziehen, können Sie in den Stadtteilbüros gegen Vorlage des aktuellen Hilfebescheides einen Schwimmpass für den ermäßigten Eintritt in das Sport und Freizeitbad De Bütt erhalten.
Der Schwimmpass wird mit einem Lichtbild ausgestattet und gilt für 6 Monate. Nach dieser Zeit kann er mit Vorlage eines neuen Hilfebescheides für weitere 6 Monate verlängert werden. Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Schwimmpass ausgestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- Passbild von jeder Person, für die ein Schwimmpass benötigt wird
- aktuelle Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts oder aktuellen Bescheid über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II)
Weiterführende Information
Weitere Auskünfte zu ermäßigten Eintrittspreisen erhalten Sie natürlich auch direkt über das Freizeitbad De Bütt