Mit der Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Wahlbenachrichtigung enthält alle relevanten Informationen zum Wahltag und Wahlraum. Auf der Rückseite befindet sich darüber hinaus der Vordruck eines Wahlscheinantrags und ein QR-Code für die elektronische Beantragung der Briefwahl.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen im Vorfeld der Wahl automatisch zugeschickt. Eine separate Beantragung ist nicht notwendig. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht angekommen oder verloren gegangen können Sie um eine neue Benachrichtigung bitten. Dies kann formlos persönlich im Wahlamt, telefonisch oder per Mail geschehen.
Voraussetzungen
Wenn Sie wahlberechtigt sind erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Fristen
Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen nach dem Stichtag zur Erstellung des Wählerverzeichnisses am 42. Tag vor der Wahl zugeschickt.
Verfahrensablauf
Möglichkeiten zur Beantragung einer neuen Wahlbenachrichtigung:
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Sie können im Wahlamt persönlich um eine neue Wahlbenachrichtigung bitten
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Sie können im Wahlamt anrufen und um das Zuschicken einer neuen Wahlbenachrichtigung bitten
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Sie können eine Mail an das Wahlamt schicken und um eine neue Wahlbenachrichtigung bitten
Bearbeitungsdauer
10 Minuten (bei persönlicher Entgegennahme im Wahlamt)
1 Tag (bei postalischer Zusendung muss zusätzlich der Postweg beachtet werden)