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Wohnsitz Abmeldung

Letzte Änderung am

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Kommune anmelden.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Fristen

Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

Weiterführende Information

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

Persönlich
  • sprechen Sie persönlich in einem der Stadtteilbüros in Willich ( Hauptwohnsitzgemeinde) vor und
  • legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich
  • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
  • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Rechtsgrundlagen

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