Online-Service
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Kommune anmelden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
- endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Benötigte Unterlagen
- Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen
Fristen
Weiterführende Information
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Persönlich
- sprechen Sie persönlich in einem der Stadtteilbüros in Willich ( Hauptwohnsitzgemeinde) vor und
- legen Sie die Ausweisdokumente vor.
Schriftlich
- reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich,
- fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.