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Fachangestellte:r für Bäderbetriebe

Die Ausbildung als Fachangestellte:r für Bäderbetriebe wird bei der Stadt Willich im Freizeitbad „De Bütt“ durchgeführt. Dort beaufsichtigst Du Badegäste, erkennst Notlagen und weißt mit diesen umzugehen, um somit im Ernstfall Menschenleben zu retten.

Während der Ausbildung erlernst Du zunächst unterschiedliche Schwimmtechniken und -stile und wirst zum/zur Schwimmtrainer:in ausgebildet. Außerdem lernst Du die technischen Anlagen eines Bades sowie deren Funktionsweise und Wartung kennen. Zu Deinen Aufgaben gehört ebenfalls die Überwachung der Wasserqualität, Reinigungs-und Desinfektionsarbeiten und die Organisation von Betriebsabläufen.

Einstellungstermin

Eingestellt werden Fachangestellte für Bäderbetriebe zum 01. August eines Einstellungsjahres.

Berufskolleg in Düsseldorf

Der Berufsschulunterricht findet am Franz-Jürgen-Berufskolleg in Düsseldorf statt.

Optimaler Weise bringst Du eine gewisse Fitness, Interesse an technischen und chemischen Zusammenhängen, Organisationsgeschick sowie soziale Kompetenz mit. Außerdem solltest Du ganz besonderen Spaß an Wassersport haben. Zudem sollte dir der Umgang mit Menschen leichtfallen.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitliche Eignung

Ausbildungsvergütung

Gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr erhältst Du folgende monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung:

  • Erstes Ausbildungsjahr: 1.068,26 Euro
  • Zweites Ausbildungsjahr: 1.118,20 Euro
  • Drittes Ausbildungsjahr: 1.164,02 Euro

Des Weiteren werden Dir vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung gezahlt. Darüber hinaus erhältst Du einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50 Euro in jedem Ausbildungsjahr. Bestehst Du die Abschlussprüfung beim ersten Versuch erfolgreich, wird Dir außerdem eine Abschlussprämie in Höhe von 400 Euro gezahlt.

Urlaub

Du hast Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (Vorbildung, Leistungen) ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit auf Antrag möglich.

 

Weiterführende Information

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