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Stadtinspektor-Anwärter:in (Bachelor)

Die Ausbildung bzw. das Studium als Stadtinspektoranwärter:in (Bachelor of Laws) wird sowohl in der Stadtverwaltung Willich als auch an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) in Duisburg absolviert. Daher hast Du den Vorteil, dass Praxis und Theorie stets miteinander verknüpft werden und das Gelernte zeitnah von Dir in der Praxis angewendet werden kann.

Duales Studium

Das Studium und die praktische Ausbildung werden im Wechsel blockweise jeweils über mehrere Monate hinweg durchgeführt. Insgesamt absolvierst Du 21 Monate fachwissenschaftliches Studium (vier Semester und ein Projektstudium) und 15 Monate fachpraktische Ausbildung.

Einstellungstermin

Eingestellt werden Beamtenanwärter:innen immer zum 01. September eines Einstellungsjahres.

Ausbildungsabschnitte

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Bereichen

  • Ordnungsverwaltung,
  • Organisation und Personalwesen,
  • Leistungsverwaltung und
  • Finanzmanagement.

In jedem dieser vier praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst du am Ende des jeweiligen Abschnittes eine Modulprüfung, die bewertet wird. Außerdem erhältst Du von Deinen Ausbildern und Ausbilderinnen hinsichtlich des Umfanges und der Anwendung der Fachkenntnisse, des Interesses und der Motivation sowie der allgemeinen Leistungsfähigkeit eine Beurteilung.

Prüfungsmodule

Das erforderliche Fachwissen und den Umgang mit Gesetzen erlernst Du während des Studiums. Die Fächer wie Staats-, Kommunal- und Sozialrecht, Zivilrecht, kommunales Finanzmanagement, öffentliche Betriebswirtschaftslehre und Verwaltungspsychologie sind zu verschiedenen Modulen zusammengefasst. Jedes Modul schließt Du mit einer Prüfungsleistung (z.B. Klausur, Fachgespräch, Hausarbeit) ab, die Du bestehen musst.

Am Ende Deiner Ausbildung schreibst Du eine Bachelorthesis. Im Rahmen des Kolloquiums stellst Du diese vor und verteidigst sie.

Akademischer Grad

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird Dir der akademische Grad „Bachelor of Laws“ verliehen. Nachdem Du Dich in der der Ausbildung folgenden dreijährigen Probezeit bewährt hast, erfolgt eine Verbeamtung auf Lebenszeit.

Einstellungsvoraussetzungen

  • in der Regel Höchstalter zum Einstellungstermin von 38 Jahren (§ 14 LBG NRW, hier findet ihr ebenfalls die Ausnahmeregelungen)
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (§ 7 Abs. 1 BeamtStG)
  • Abitur oder uneingeschränkte Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)

Ausbildungsvergütung

Anwärterbezüge 1.355,68 Euro/Monat

Des Weiteren werden Dir vermögenswirksame Leistungen gezahlt.

Urlaub

Du hast Anspruch auf 30 Urlaubstage pro Kalenderjahr. Ebenso erhältst Du zur Vorbereitung auf das Kolloquium 3 Tage Sonderurlaub, sowie jeweils einen weiteren Tag für das Kolloquium und für die Graduierungsfeier.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und endet mit dem Kolloquium an der Hochschule. Die Ausbildung wird in Form eines Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, absolviert. Während der Ausbildung bist Du Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf.

Weiterführende Information

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