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Akteneinsicht in Bauakten

Letzte Änderung am

Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Willich unterhält ein sog. Bauaketenarchiv, in dem die objektbezogenen Bauakten für die im Stadtgebiet rechtmäßig durchgeführten Bauvorhaben archiviert werden. Im Regelfall befinden sich in den Bauakten die erteilten Baugenehmigungen mit den dazuge­hörigen Bauvorlagen wie gestempelte Lagepläne, Grundrisse, Ansichten und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen.

Hauptsächlich dienen die archivierten Unterlagen öffentlich-rechtlichen Zwecken, jedoch werden sie als Serviceleistung der Öffentlichkeit unter Einhaltung des Daten­schutzes im Rahmen eines Antrages auf Akteneinsicht zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass uns das gesteigerte Interesse an Unterlagen seitens des/der Antragsteller:in bewusst ist (z.B. Notwendigkeit der Unterlagen für einen An- bzw. Verkauf oder ein Bankdarlehen), jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit der Unterlagen geltend gemacht werden kann. Gleichzeitig kann die Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen unter dem Alter der Bauakten und/oder der Archivierungsform leiden. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesen Fällen keine Abhilfe schaffen können.

Hinweis

Digitalisierung des Bauaktenarchives

Das Bauaktenarchiv der Stadt Willich wird derzeit digitalisiert. Akteneinsichten können daher nicht mehr persönlich durchgeführt werden, sondern Sie erhalten eine schriftliche oder digitale Kopie Ihrer beantragten Unterlagen. Gleichzeitig kann es im Rahmen dieses Prozesses zu eingeschränkten Verfügbarkeiten und/oder zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. 

Voraussetzungen

Eine Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:

  • Eigentümer:in
  • eine durch den/die Eigentümer:in bevollmächtigte Person
  • sonstige Personen, die ein berechtigtes rechtliches Interesse auf die Akteneinsicht geltend machen können

Das berechtigte Interesse wird dadurch gekennzeichnet, dass der/die Antragsteller:in - insbesondere mit dem Ziel der Durchsetzung von Rechten - ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise als durch Akteneinsicht nicht zu befriedigendes Informationsbedürfnis hat (z.B. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestellte:r Sachverständige:r).

Benötigte Unterlagen

  • (formloser) Antrag (per Mail, Fax, Post) mit Angabe der Grundstücksdaten, der konkret erforderlichen Unterlagen, Rechnungsanschrift und Kontaktdaten (Rufnummer) des/der Antragseller:in
  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)
  • ggf. Vollmacht des/der Eigentümer:in

Weiterführende Information

Gebührenrahmen

Für die Bereitstellung und die sachliche Bearbeitung der Akteneinsicht sowie die Fertigung von digitalen oder papiergebundenen Kopien werden Gebühren und Auslagen erhoben. Eine Übersicht der Kosten finden Sie hier.

Akteneinsicht im laufenden Verfahren

Sofern Sie keine Akteneinsicht in abgeschlossene Vorgänge (archivierte Hausakten), sondern in laufende Genehmigungsverfahren oder ordnungsbehördliche Verfahren beantragen möchten, richten Sie Ihre Anfrage bitte schriftlich (per Mail, Fax, Brief) an den/die für Sie im Verfahren zuständige:n Sachbearbeiter:in. Die Einsichtnahme ist möglich, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich ist. (Eingeschränkt) Anspruchsberechtigte sind hier:

  • Antragsteller:in (z.B. Bauherr:in) und dessen/deren Vertreter:in
  • Antragsgegner:in (z.B. angrenzende Nachbarn), soweit eine mögliche Beeinträchtigung drittschützender Vorschriften bzw. des Nachbarrechts vorgetragen werden kann
  • diejenigen, an die die Bauaufaufsichtsbehörde den Verwaltungsakt (z.B. Ordnungsverfügung) gerichtet hat

Verfahrensablauf

Der (formlose) Antrag auf Akteneinsicht ist unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen (vgl. Rubrik "benötigte Unterlagen") bei dem/der zuständigen Sachbearbeiter:in der Bauaufsichtsbehörde zu stellen, wobei eine Antragstellung per Mail empfohlen wird.

Ihr Antrag wird von dem/der zuständige:n Sachbearbeiter:in hinsichtlich der Antragsberechtigung und Vollständigkeit überprüft. Die von Ihnen beantragten Unterlagen müssen im digitalen Bauaktenarchiv und/oder in den mikroverfilmten Bauakten gesucht werden. Sofern keine Unterlagen im Bauaktenarchiv ausfindig gemacht werden können, werden Sie hierüber telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt. Sind die von Ihnen angefragten Unterlagen im Bauaktenarchiv vorhanden, erhalten Sie eine Kopie in digitaler oder papiergebundener Form.

Bearbeitungsdauer

3 Wochen (durchschnittliche Bearbeitungsdauer, die in Einzelfällen unter-/überschritten werden kann)

Kontaktinformationen

Die Ansprechparter:innen sind nach Bezirken bzw. Nutzungsarten augeteilt. Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Aktenansicht an den/die zuständige:n Ansprechparter:in:

  • Wohnbebauung in den Bezirken Willich und Schiefbahn, Außenbereichsvorhaben: Frau Hollas
  • gewerbliche Vorhaben und Vorhaben in Gewerbe-/Industriegebieten: Herr Schebitz
  • Wohnbebauung in den Bezirken Anrath und Neersen: Herr Schulz

Hilfe

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