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Anspruch auf ein ermäßigtes Sozialticket

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Der Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket ist eine freiwillige Leistung der Kommune für einkommensschwache Einwohnerinnen und Einwohner. Mit dem Berechtigungsschein können Sie ermäßigte Einzel- oder Zeitfahrscheine für den öffentlichen Personennahverkehr kaufen. Die Tickets erhalten Sie mit dem Berechtigungsschein und Ihrem Ausweisdokument an den Verkaufsstellen Ihres öffentlichen Verkehrsverbundes. 

Das Angebot des ermäßigten Nahverkehrstickets beruht auf einer freiwilligen Entscheidung und ist deshalb nicht in allen Kommunen verfügbar. Sie können den Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder bei den Sozialämtern erhalten. 

Mit dem ermäßigten Sozialticket können Sie Bus und Bahn innerhalb eines bestimmten Geltungsraumes (hier: Kreis Viersen) vergünstigt nutzen. Ob auch Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren Sie bei dem Team SGV der Stadt Willich. Das Sozialticket besteht aus

  • einem Berechtigungsausweis, den Sie vom Team SGV der Stadt Willich erhalten und
  • einer Wertmarke, die Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen kaufen können

Bei dem Team SGV der Stadt Willich erhalten Sie den erforderlichen Berechtigungsausweis. Es wird neben den persönlichen Angaben der Geltungsraum des Sozialtickets sowie das Datum vermerkt, bis wann der Berechtigungsausweis gültig ist. Den Berechtigungsausweis legen Sie dann in einem Kundencenter oder einer Vertriebsstelle der Verkehrsunternehmen vor, um die entsprechende Wertmarke zu kaufen. 

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, für die ein ermäßigtes Nahverkehrsticket bezogen werden soll 
  • Sie beziehen:
    • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Nachweis über den Bezug einer der aufgeführten Leistungen 
    (Leistungsbescheid oder Bescheinigung der zuständigen Behörde)

Fristen

In der Regel innerhalb weniger Tage.

Besonderheiten

  • Sozialtickets sind persönliche Tickets und können nicht auf andere Personen übertragen werden. Sie können nur mit einem gültigen Personalausweis bzw. einem anderen amtlichen Lichtbildausweis genutzt werden
  • der Berechtigungsausweis wird maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten ausgestellt (nach Ablauf dieses Zeitraumes muss ein neuer Berechtigungsausweis beantragt werden)
  • der Berechtigungsausweis darf nicht beschrieben, korrigiert oder verändert werden, weil er sonst seine Gültigkeit verliert.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich, ob Ihre Stadt oder Gemeinde einen Berechtigungsschein für ein ermäßigtes Nahverkehrsticket anbietet und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie stellen einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der zuständigen Stelle.
  • Ihre Angaben werden überprüft und der Sozialpass wird erstellt.
  • Sie erhalten den Berechtigungsschein für den Bezug eines ermäßigten Fahrtickets persönlich oder per Post.
  • Sie kaufen ein ermäßigtes Fahrticket vor Fahrtantritt bei Ihrem öffentlichen Nahverkehrsanbieter.

Kontaktinformationen

Sie erreichen das Team der Sozialen Grundversorgung (SGV) unter E-Mail: sgv@stadt-willich.de

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