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Bauen: Abweichung, Ausnahme, Befreiung

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Bei der Realisierung eines Bauvorhabens sind in der Regel die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, von einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes, einer Gestaltungssatzung oder anderen Bestimmungen des Baurechtes unter Würdigung der öffentlich und nachbarlichen Interessen abzuweichen (§ 31 BauGB und § 62, 69 BauO NRW 2018). Ob die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, prüft die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Bei baugenehmigungspflichtigen und auch verfahrensfreien Vorhaben ist ein entsprechender und begründeter Antrag zu stellen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Bauberatung und vereinbaren einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin.

Voraussetzungen

Eine Abweichung / Ausnahme / Befreiung kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn sie

  • den Zweck der jeweiligen Anforderung erfüllt
  • mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist
  • die öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange würdigt.

Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Bauaufsicht.

Hinweis

Bitte beachten Sie: Außer bei verfahrensfreien Vorhaben müssen Sie in der Regel einen/eine Entwufsverfasser:in beauftragen. In der Regel handelt es sich hierbei um Architekten:innen, Ingenieure:innen, die eine sogenannte Bauvorlagenberechtigung besitzen (Nachweis über die notwendige Fachkompetenz).

Benötigte Unterlagen

  • Antragsvordruck (ausgefüllt)
  • Baubeschreibung (formlos)
  • Lageplan, Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansichten) in DIN A3

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Keine

Besonderheiten

Anträge auf Abweichung oder Befreiung können mit einem Bauantrag oder (z.B. bei genehmigungsfreien Bauvorhaben) separat gestellt werden. In beiden Fällen nutzen Sie bitte den entsprechenden Vordruck.

Wenn Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen erforderlich sind, darf mit den Bauarbeiten erst dann begonnen werden, wenn dem zu stellenden schriftlichen Antrag entsprochen worden ist.

Verfahrensablauf

Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Bauaufsicht innerhalb von 10 Arbeitstagen Ihren Antrag und die Bauvorlagen auf Vollständigkeit. Bei Vollständigkeit wird über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von 6 Wochen entschieden. Die Frist kann aus wichtigen Gründen bis zu 6 Wochen verlängert werden.

Ist die Bauvoranfrage unvollständig, fordern wir Sie zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auf.

Hinweis

Bitte beachten Sie: werden die Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben, gilt der Antrag als zurückgenommen.

Benötigte Unterlagen

Bitte beachten Sie, dass die Auflistung unter 'Benötigte Unterlagen' nicht abschließend ist. Abhängig von der Grundstückssituation oder der individuellen Planung können weitere Angaben erforderlich werden.

Gebührenrahmen

Die Bearbeitung Ihres Antrages ist stets gebührenpflichtig. Die Berechnung der Gebühr richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW). Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und (Prüf-)Umfang des Bauvorhabens. Je Befreiungstatbestand, Abweichungstatbestand oder Ausnahmetatbestand 50,00 Euro bis 5.000,00 Euro. Sollten eine Anhörung Beteiligter erforderlich werden, wird zusätzlich je Beteiligtem oder je Angrenzer eine Gebühr in Höhe von 150,00 Euro, insgesamt höchstens 1.500,00 Euro erhoben.

Bearbeitungsdauer

6 Wochen

Rechtsgrundlagen

Hilfe

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Gebärdensprache

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