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Bebauungsplan Verfahrensstand erfragen

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Sie können sich bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereiches Stadtplanung gerne jederzeit nach dem Verfahrensstand laufender Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) erkundigen. Sie geben Ihnen gerne Auskunft zum aktuellen Sachstand, den anstehenden Beteiligungsmöglichkeiten sowie zum weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens. 

Weiterführende Information

Allgemeine Informationen zum Bebauungsplan

Aufbauend auf den vorbereitenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes regelt der Bebauungsplan die konkreten Einzelheiten der städtebaulichen Ordnung für einen exakt begrenzten Teilbereich der Gemeinde (sog. Geltungsbereich). Die möglichen Inhalte (sog. Festsetzungen) eines Bebauungsplanes sind abschließend im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt. Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zu örtlichen Verkehrsflächen getroffen werden.

Die Regelungen eines Bebauungsplanes sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da dieser vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und somit zum Ortsrecht wird (§ 10 Absatz 1 BauGB).

Sogenannte vorhabenbezogene Bebauungspläne stellen eine Sonderform der Bebauungspläne dar (vgl. § 12 BauGB), da durch sie sehr konkrete Vorhaben für einen bestimmten Vorhabenträger zeitnah ermöglicht werden sollen.

Um dem Freiflächenverbrauch entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen (§ 13a BauGB). Für die sog. Bebauungspläne der Innenentwicklung müssen jedoch besondere gesetzliche Vorgaben hinsichtlich Flächengröße und Umweltverträglichkeit eingehalten werden.

Zu jedem Bebauungsplan gehört neben dem zeichnerischen Teil, der eigentlichen Planurkunde, auch die Begründung (ggf. mit Umweltbericht), in der die im Bebauungsplan verfolgten städtebaulichen Ziele und Zwecke erläutert werden. Mit seiner Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Verfahrensablauf

Anfragen können mündlich und schriftlich (auch per Mail) an den Geschäftsbereich Stadtplanung gerichtet werden.

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