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Bestattung durchführen

Letzte Änderung am

Leichen und Aschen verstorbener Personen müssen bestattet werden. Im Bestattungsfall wenden Sie sich am Besten an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Sie können aber auch ohne Bestattungsunternehmen die Bestattung durchführen lassen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Ein Bestattungsunternehmen muss mindestens zur Überführung der Leiche eingebunden sein.

Gebührenrahmen

Bestattungspauschale, je nach gewählter Bestattungsart nach Friedhofsgebührensatzung : 171,00€ bis 768,00€

Je nach gewählter Bestattunsart und zusätzlicher Leistungen entstehen weitere Kosten: 77,00€ bis 3.400,00€

Fristen

  • Eine Sargbestattung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
  • Eine Urnenbestattung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen

Besonderheiten

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Hinweis

Bestattungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 14.00 Uhr                                  
  • Freitag von 9.00 bis 10.30 Uhr
Sargpflicht bei Erdbestattung - Ausnahmegenehmigung

Eine Bestattung ohne Sarg ist in Ausnahmefällen möglich, wenn entsprechende Grundsätze und Regelungen der Glaubensgemeinschaft dies vorsehen (z.B muslimische Bestattungen).

Ein Antrag auf Bestattung ohne Sarg kann formlos, mit Begründung, bei der Anmeldung der Bestattung gestellt werden und gilt durch die Bestätigung des Bestattungstermins als genehmigt.

Weiterführende Information

Sie brauchen folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige.
  • Wenn eine Grabstätte bereits vorhanden ist, die Urkunde über das Nutzungsrecht.

Sie können zwischen unterschiedliche Bestattungsarten und Varianten auswählen. (siehe jeweils gültige Friedhofssatzung) 

  • Sargbestattung
  • Urnenbestattung 

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 

Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

  • nicht vorhanden,
  • nicht zu ermitteln, 
  • nicht auffindbar  oder
  • kommen Sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und 
  • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

sorgt die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung.

Hinweis
Friedhöfe und Bestattungen

Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.

Verfahrensablauf

Setzen Sie sich mit einem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl in Verbindung.

  • Ortsansässige Bestattungsunternehmen können auf den Bestattungskalender der Stadt Willich zugreifen und den Wunschtermin reservieren.
  • Ortsfremde Bestattungsunternehmen müssen eine Bestattungsanmeldung (Verhandlungsniederschrift) ausfüllen, die sie von der Friedhofsverwaltung zugeschickt bekommen.

Möchten Sie die Bestattung ohne Bestattungsunternehmen durchführen, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Ist keine Grabstätte vorhanden, ist diese in Absprache mit der Friedhofsverwaltung auszusuchen. Reihengräber werden der Reihe nach vergeben.

Bearbeitungsdauer

1 Tag (bis zwei Tage für die Terminbestätigung der Bestattung)

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