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Bestattung - Stundung / Ratenzahlung beantragen

Letzte Änderung am

Sie möchten die durch eine Leistung der Friedhofsverwaltung entstandenen  Gebühren stunden oder in Raten zahlen.

Voraussetzungen

Sie sind geschäftsfähig.

Fristen

Der Antrag auf Stundung / Ratenzahlung muss spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Zahlungsfrist eingegangen sein.

Weiterführende Information

Es fallen keine Gebühren, aber Zinsen für die Stundung / Ratenzahlung an.

Hinweis
Friedhöfe und Bestattungen

Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.

Verfahrensablauf

Sie fragen bei der Friedhofsverwaltung die Stundung / Ratenzahlung telefonisch oder per Mail an, die Sachbearbeiterin Bestattungswesen berät sie und schickt ihnen den Antrag auf Stundung / Ratenzahlung bei Bedarf zu.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (bis 4 Wochen)

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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