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Denkmal -Fördermittel beantragen-

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Hier haben Sie die Möglichkeit bei der Stadt Willich Zuschussmittel für kleinere denkmalpflegerischen Maßnahmen an Ihrem Denkmal über Pauschalmittelzuweisungen zu beantragen. 

Der Zuschussantrag ist bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Willich zu stellen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
Vor Erteilung des jeweiligen Bewilligungsbescheides darf mit der beantragten Maßnahme nicht begonnen werden.

Eine vorherige Beratung bei der Unteren Denkmalbehörde wird empfohlen, da die Mittel begrenzt sind. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Denkmalförderung. 

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie bei größeren Projekten (ab ca. 20.000,- Euro) eine Antragstellung auf Projektförderung in Form einer Einzelförderung empfohlen wird. Dieser Förderantrag ist direkt beim Land NRW online zu stellen. Eingereicht wird dieser über die Bezirksregierung Düsseldorf. Stichtag ist immer der 01. Oktober eines Jahres für das darauffolgende Förderjahr. Da Sie diesen Förderantrag allerdings noch vorher bei der Unteren Denkmalbehörde zur Vorprüfung und Ergänzung vorlegen müssen, sollten Sie Ihren ausgefüllten Antrag bereits spätestens Ende Juli bei der Unteren Denkmalbehörde vorlegen. 

Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf entnehmen, wo Sie auch den Antrag auf Einzelförderung stellen können.

Voraussetzungen

Wenn Sie als Denkmaleigentümerin und Denkmaleigentümer kleinere Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen an Ihrem Denkmal durchführen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Fördermittel aus dem Pauschalmitteltopf zu beantragen. 

Die Anträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Willich einzureichen. Es wird empfohlen, diese möglichst zum Anfang des jeweiligen Jahres vorzulegen. Eine spätere Beantragung ist natürlich auch noch möglich, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Des Weiteren sollte Sie beachten, dass die beantragten Maßnahmen auch im Förderungsjahr abgeschlossen werden können. Allerdings darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen sein. Achtung: Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragserteilung.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsvordruck (ausgefüllt)
  • Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis mit dem dazugehörigen Unterlagen/Pläne, sofern diese noch nicht erteilt wurde
  • Leistungsbeschreibung mit Kostenvoranschlag bzw. Angebot oder Kostenermittlung
  • ggf. 2 weitere Vergleichsangebote (Erfordernis bei der Unteren Denkmalbehörde erfragen)
  • ggf. Finanzierungsplan
  • ggf. Aufstellung der Eigenleistung in Stunden
  • ggf. Fotos vom Bestand

Verfahrensablauf

Die Bearbeitung des Zuschussantrages kann erst erfolgen, wenn die Höhe der zur Verfügung stehenden Pauschalmittel feststehen. Nach Erteilung des Bewilligungsbescheides kann mit der Maßnahme begonnen werden.
Grundsätzlich haben Sie allerdings auch die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen. Allerdings muss dieser sehr gut begründet werden, wieso der Baubeginn unter keinen Umständen warten kann. Die Entscheidung über den Antrag des vorzeitigen Baubeginns trifft die Untere Denkmalbehörde nach vorheriger Zustimmung des Landes NRW.

Kontaktinformationen

Abweichend zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Willich steht ihnen die Untere Denkmalbehörde in der Regel
Mo, Mi, und Fr. von 8:30 - 12:30 Uhr und nach Vereinbarung für denkmalrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

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