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Dienstaufsichtsbeschwerde

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Sollten Sie der Meinung sein, dass sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Stadt Ihnen gegenüber rechtswidrig verhalten hat, können Sie dies mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beanstanden. Es handelt sich dabei um einen nichtförmlichen Rechtsbehelf, also keinen Widerspruch gegen eine konkrete Verwaltungsentscheidung. Im Zentrum steht das individuelle Verhalten der/ des Bediensteten.

Voraussetzungen

keine

Da die Dienstaufsichtsbeschwerde die Beanstandung eines Verhaltens des oder der Bediensteten zum Inhalt hat, gibt es für deren Erhebung keine konkreten Voraussetzungen, etwa die Wahrung von Fristen. Allerdings muss das beanstandete Verhalten hinreichend beschrieben werden, um eine sachgerechte Prüfung zu ermöglichen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Die Dienstaufsichtsbeschwerde leitet sich aus dem Petitionsrecht des Artikel 17 GG ab, wonach jeder das Recht hat, sich schriftlich unter anderem mit Beschwerden an die zuständigen Stellen zu wenden. Für die Stadt Willich ist es ausreichend, wenn die Dienstaufsichtsbeschwerde in Textform erhoben wird, z.B. per E-Mail. Aus Gründen der vollständigen Dokumentation wird jedoch die schriftliche Einreichung bevorzugt.

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