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Fischereischein

Letzte Änderung am

Für die Ausübung der Angelfischerei ist ein behördlicher Angelschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen Unteren Fischereibehörde erteilt werden kann. Ausnahmen von der Pflicht zur Ablage der Fischerprüfung sind bei Personen zwischen dem zehnten und dem sechzehnten Lebensjahr  (Jugendfischereischein) sowie bei Personen, die aufgrund einer Behinderung die Fischerprüfung nicht ablegen können, möglich. Die Aufgaben der Unteren Fischereibehörde im Sinne des Landesfischereigesetzes werden vom Kreis Viersen wahrgenommen.

Der Fischereischein wird auf Antrag wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre ausgestellt.

Voraussetzungen

Fischereischein

  • Prüfungszeugnis gem. § 8 Fischerprüfungsordnung
  • Ausweis des Antragstellers
  • 1 Passfoto

Jugendfischereischein

  • Mindestalter 10 Jahre
  • Höchstalter 16 Jahre

Gebührenrahmen

Jahresfischereischein: 16,00€

Fünfjahresfischereischein: 48,00€

Jugendfischereischein: 8,00€

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