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Flächennutzungsplan Änderung beantragen

Letzte Änderung am

Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, sind aufzustellen bzw. zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. §Abs.BauGB). Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht.

Bürgerinnnen und Bürger haben die Möglichkeit, über einen Antrag nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Willich anzuregen (meist wahrscheinlich bei gleichzeitiger Anregung der Aufstellung/Änderung/Aufhebung eines Bebauungsplanes). Die Bürgeranregung wird dem Planungsausschuss mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Beratung über die Aufnahme ins Arbeitsprogramm des Geschäftsbereiches Stadtplanung vorgelegt.

Voraussetzungen

Wohnsitz innerhalb der Gemeinde seit mindestens drei Monaten.

Fristen

Der Antrag nach § 24 GO NRW muss 14 Tage vor der sachlich beratenden Fachausschusssitzung (Planungsausschuss) eingehen, ansonsten erfolgt die Beratung in der nächsten Sitzung.

Weiterführende Information

Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB). Er hat die Aufgabe, die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Grün, Verkehr usw. zu koordinieren, zu steuern und zu einem abgewogenen Gesamtkonzept zusammenzuführen.

Hinweis

Der FNP hat gegenüber den Bürger:innen noch keine Rechtsverbindlichkeit. Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Diese müssen sich aus dem FNP entwickeln.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gestellt werden.

Kontaktinformationen

Cordula Schmidt, Bürgermeisterbüro (für Antragstellung nach § 24 GO NRW)

Rechtsgrundlagen

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