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Grundbuch - Recht löschen lassen

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Eine Löschungsbewilligung der Stadt Willich ist das schriftlich erteilte Einverständnis, ein zu Gunsten der Stadt Willich und zu Lasten Ihres Grundbesitzes eingetragenes Recht im Grundbuch zu löschen.

Die Stadt Willich veräußert regelmäßig städtische Baugrundstücke zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern. Im entsprechenden Kaufvertrag wird das Recht der Stadt Willich zum Rücktritt vom Verkauf begründet, für den Fall, dass der Erwerber das Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Frist bebaut oder andere, vertraglich geregelte Pflichten nicht erfüllt.

Das Rücktrittsrecht der Stadt wird zusätzlich grundbuchlich gesichert, und zwar mit einer sogenannten Rückauflassungsvormerkung. Sobald das Grundstück bebaut ist und der Schlussabnahmeschein oder die Anzeige über die abschließende Fertigstellung bei Bauvorhaben in der Genehmigungsfreistellung vorliegt, kann der Erwerber oder der von ihm beauftragte Notar schriftlich bei der Stadt Willich die Löschung der Rückauflassungsvormerkung beantragen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, erteilt die Stadt Willich die Löschungsbewilligung. Diese ist durch einen Notar dem Grundbuchamt vorzulegen, damit die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht werden kann.

Die Stadt Willich gewährte in der Vergangenheit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse zu Bauvorhaben, für die auch Anspruch auf Wohnbaufördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen bestanden. Es handelte sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Willich. Der städtische Zuschuss wurde unter der Auflage bewilligt, dass das errichtete Wohnhaus für einen bestimmten Zeitraum (Bindungsfrist) im Eigentum der Zuschussnehmer steht. Diese Auflage wurde durch eine Sicherungshypothek grundbuchlich gesichert. Sobald die Bindungsfrist für den Zuschuss abgelaufen ist, kann der Zuschussnehmer und Eigentümer der Immobilie die Löschungsbewilligung bei der Stadt Willich beantragen.

Voraussetzungen

Zur Erteilung einer Löschungsbewilligung für die Rückauflassungsvormerkung muss die Bebauungsverpflichtung mängelfrei erfüllt sein. Das wurde durch die Bauaufsichtsbehörde mit dem Schlussabnahmeschein bestätigt. Zur Erteilung einer Löschungsbewilligung für die Sicherungshypothek müssen die Punkte aus der getroffenen Zuschussvereinbarung zur Hypothekengewährung erfüllt sein. 

Gebührenrahmen

Löschung einer Sicherungshypothek: 25,00€

Besonderheiten

Die Stadt Willich räumt neu einzutragenden Grundschulden für ihr von der Stadt Willich erworbenes privates Baugrundstück im Grundbuch nach Antragsstellung und Prüfung den Vorrang ein. Das bedeutet, die Stadt Willich tritt im Grundbuch hinter diese neuen Eintragungen im Rang zurück. Die Vorrangseinräumungserklärung kann dann über den Notar Ihrer Wahl beim Grundbuchamt eingereicht werden. 

Verfahrensablauf

Der Antrag wird nach Eingang auf Vollständigkeit aller notwendigen Angaben geprüft. Bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen zur Löschung wird die Löschungsbewilligung erteilt und an den von Ihnen genannten Empfänger gesendet. Die Löschungsbewilligung kann dann über einen Notar dem Grundbuchamt zur Löschung vorgelegt werden.

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