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Kinder-Tageseinrichtungen-/ pflege fördern

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Die Kindertagesbetreuung umfasst die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Nachmittagsbetreuung) oder einer Kindertagesstätte. Im Gegensatz dazu stellt die Kindertagespflege eine familiennahe Betreuungsform dar. In der Kindertagespflege werden die Kinder individuell durch eine feste Bezugsperson betreut und gefördert. Durch die feste Bezugsperson ist die Betreuung vor allem für Kinder unter drei Jahren sehr attraktiv. Die Betreuung findet am häufigsten im eigenen Haushalt der einzelnen Kindertagespflegeperson statt. Ebenfalls ist die Betreuung in angemieteten Räumen der Kindertagespflegepersonen möglich.

Die Kindertageseinrichtungen haben folgende Aufgaben:

Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, selbstständigen und sozial fähigen Persönlichkeit.
Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Erziehung in der Familie. Sie helfen Eltern, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und Familienpflege besser miteinander zu vereinbaren. Der Förderauftrag umfasst die Erziehung und Betreuung des Kindes. Es bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Es beinhaltet die Vermittlung von orientierenden Werten und Regeln.

Die Unterstützung sollte sich an folgenden Merkmalen der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstadium
  • sprachliche und andere Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • Volkszugehörigkeit

Die Unterbringung eines Kindes in einer Kindertagesstätte erfolgt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist, hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Bildung in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Kindertagesstätte. Wenn beide Elternteile nicht in der Lage sind, ihr Kind selbst zu betreuen, haben Kinder unter 1 Jahr möglicherweise bereits Anspruch auf frühkindliche Unterstützung. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Elternteile berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag des Kindes bis zur Einschulung hat das Kind Anspruch auf Unterstützung in einer Kindertageseinrichtung.

Verfahrensablauf

  • Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle erkundigen, ob Betreuungsplätze frei sind. Ein persönlicher Kontakt oder ein persönliches Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kindertagesstätte ist sinnvoll und in der Regel möglich.
  • Viele Tagesmütter bieten an, ihre Kindertagesstätte vor der Anmeldung kennenzulernen.
  • Nach der Anmeldung werden die verfügbaren Plätze nach den vor Ort festgelegten Regeln vergeben.

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