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Liegenschaftskarte Auszüge

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In der Liegenschaftskarte sind alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen enthalten. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch beschreibende Angaben, wie beispielsweise die Flurstücksnummer sowie die Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie zum Beispiel für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie blattschnittfrei erhalten sowie in den Ausgabemaßstäben 1:  500, 1: 1000 und 1: 2000, schwarz/weiß oder farbig.

Voraussetzungen

keine 

Benötigte Unterlagen

  • Lagebezeichnung (Straße, Hausnummer) oder Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück)

Gebührenrahmen

je Auszug : 30,00€

Mehrausfertigungen: 10,00€

Besonderheiten

Die Begriffe Liegenschaftskarte und Flurkarte sind gleichbedeutend. Der Fachbegriff der Katasterverwaltung lautet Flurkarte.

Weiterführende Information

Um die Flurkarte online für ganz NRW betrachten zu können, öffnen Sie www.tim-online.nrw.de. Starten Sie die Anwendung. Unter Kartenwahl muss Liegenschaftskataster ausgewählt werden. Es öffnen sich verschiedene Auswahlmöglichkeiten. Wählen Sie zum Beispiel ALKIS. Sobald Sie nahe genug herangezoomt haben, öffnet sich die Darstellung der Flurkarte (erkennbar am Erscheinen der Flurstücksnummern). Die dargestellten Informationen können hier allerdings einige Monate alt sein.

Verfahrensablauf

Einen Auszug aus der Flurkarte erhalten Sie wie folgt:

  • Sie beantragen den gewünschten Auszug bei der gewünschten Stadt oder beim Katasteramt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. 
  • Die Auszüge, die Sie auf diese Art und Weise erwerben, stellen den aktuellen Inhalt des Liegenschaftskatasters dar.
  • Sie müssen die Adresse oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer angeben, damit der passende Auszug erstellt werden kann.
  • Es wird empfohlen, per E-Mail zu beantragen. So können Sie den Ausdruck als PDF-Datei erhalten und mehrfach bei Bedarf ausdrucken und der Postweg entfällt.

Kontaktinformationen

Die Sprechzeiten sind abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Rechtsgrundlagen

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