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Offene Ganztagsschule - Elternbeitrag festsetzen

Letzte Änderung am

Die Anmeldung zum Offenen Ganztag ist freiwillig. Es wird ein Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und der Stadt Willich als Schulträger geschlossen. In ihm sind Aufnahme, Umfang, Beiträge und verschiedene Bedingungen wie Aufsichtspflicht, Versicherungsschutz uvm. geregelt.

Die Kosten, die daraus entstehen, erfordern einen erheblichen Einsatz von Steuermitteln. Deshalb ist der Besuch der OGS grundsätzlich beitragspflichtig, hängt aber vom Jahreseinkommen der Eltern ab. Der Elternbeitrag wird gestaffelt erhoben.

Besucht ein Geschwisterkind bereits eine Tageseinrichtung, eine Offene Ganztagsschule oder wird es in einer Tagespflege betreut, so wird nur für ein Kind ein Entgelt erhoben. Sofern sich in der Höhe des Entgelts Unterschiede ergeben, ist der höhere Beitrag zu zahlen.

Voraussetzungen

Besuch einer Offenen Ganztagsschule in Willich.

Benötigte Unterlagen

  • Verbindliche Erklärung des Elterneinkommens

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Besonderheiten

Zusätzlich zum Entgelt wird ein monatliches Essensgeld erhoben, das direkt an den Caterer zu entrichten ist. Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung können die Übernahme der Kosten des Mittagessens beantragen.

Weiterführende Information

Ohne Angabe der Einkommenshöhe und/oder ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise, ist der Höchstbetrag zu zahlen. Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. 

Die Stadt Willich ist - ungeachtet dieser Verpflichtung -berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Pflichtigen regelmäßig zu überprüfen. Für den Fall, dass sich bei einer späteren Überprüfung herausstellt, dass die Einkommensangaben unvollständig oder fehlerhaft waren, wird eine Neufestsetzung des Beitrages (auch rückwirkend) vorbehalten.

Verfahrensablauf

Die Verbindliche Erklärung des Elterneinkommens ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Einkommensbelegen versehen, einzureichen. Anhand Ihres Einkommens erfolgt die Berechnung und Festsetzung des Beitrags. Den Bescheid dazu erhalten Sie per Post.

Kontaktinformationen

Ansprechpersonen für die einzelnen Schulen
SchuleAnsprechpersonKontakt
KolpingschuleFrau Tong0 21 54 / 949 563 
Schule Willicher HeideFrau Tong0 21 54 / 949 563 
Schule im MühlenfeldFrau Tong0 21 54 / 949 563 
Schule WekelnFrau Tong0 21 54 / 949 563 
Vinhovenschule Frau Tong 0 21 54 / 949 563
Gottfried-Kricker-SchuleFrau Middeldorf0 21 54 / 949 564 
Albert-Schweitzer-SchuleFrau Middeldorf0 21 54 / 949 564 
HubertusschuleFrau Middeldorf0 21 54 / 949 564 
Astrid-Lindgren-SchuleFrau Middeldorf0 21 54 / 949 564 

Benötigte Formulare

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