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Rattenbekämpfung

Letzte Änderung am

Grundsätzlich obliegt die Bekämpfung von Schädlingen bei einem Befall, auch bei Ratten, den jeweiligen Eigentümern. Durch diese kann beispielsweise auf eigene Kosten ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden.

Für den Fall eines Rattenbefalls auf privaten Grundstücken bietet die Stadt Willich im Rahmen einer freiwilligen Leistung Unterstützung in Form der sogenannten Rattenliste an. Hierzu wurde ein Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen geschlossen.

Hinweis

Durch Satzung festgelegt

Das Unterstützungsangebot ist entsprechend der Satzung über die Rattenbekämpfung zeitlich befristet und gilt vorbehaltlich einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung.

Voraussetzungen

  • Name & Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Befallsort
  • Schilderung etwaiger Besonderheiten vor Ort
Hinweis

Ansprechperson vor Ort

Zum mitgeteilten Datum muss zwingend eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort sein.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Verfahrensablauf

Nach Meldung des Befalls erhalten Sie das Datum mitgeteilt, an dem die Bekämpfung erfolgen soll. In der Regel handelt es sich dabei um einen Donnerstag. Die Bekämpfung über diese Liste erfolgt ganztägig zum mitgeteilten Datum durch ein durch die Stadt beauftragtes Unternehmen.

Keine Terminvorgabe

Eine Terminvorgabe kann nicht erfolgen.

Kontaktinformationen

Bitte richten Sie Anfragen, Anträge, Hinweise und weiteres per E-mail zu dem Thema ausschließlich an ordnungsamt@stadt-willich.de.

Rechtsgrundlagen

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