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Sorgeregister Ausstellung (Sorgebescheinigung)

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Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnortes eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern. Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt. Wurden aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

Voraussetzungen

Die Negativbescheinigung wird von uns nur für Willicher Bürgerinnen ausgestellt.

Die Auskunft (ehemals Negativbescheinigung) online oder per E-Mail beantragt werden. Es werden folgende Daten, des Kindes aus der Geburtsurkunde, benötigt:

  • Vollständiger Name des Kindes, einschließlich eventueller Namensänderungen
  • Geburtsort
  • Geburtenbuchnummer
  • Standesamt der Geburtsurkunde
  • Name und Anschrift der Mutter

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Gegebenenfalls Scheidungsurteil
  • Gegebenenfalls Vaterschaftsanerkennung

Verfahrensablauf

Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

  • Der Antrag ist online möglich oder kann per E-Mail an jugend@stadt-willich.de gesendet werden.
  • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

2 Tage (Im Zeitraum von 2 bis 5 Tage)

Rechtsgrundlagen

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