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Steuer auf Vergnügungen sexueller Art

Letzte Änderung am

Der Besteuerung unterliegen folgende Veranstaltungen im Stadtgebiet Willich:

  • die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna, Freikörperkultur- und Swinger- Clubs sowie ähnlichen Einrichtungen
  • das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 1 genannten Einrichtungen, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen und Wohnwagen

Fristen

Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Willich, Geschäftsbereich Zentrale Finanzen, anzumelden.

Weiterführende Information

  • Steuerschuldner:in ist der/ die Veranstalter:in bzw. der/die Inhaber:in der Räume bzw. Grundstücke.
  • Die Steuer richtet sich nach der Größe des benutzten Raumes und beträgt je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmeter: 3,50 €.
  • Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Willich anzumelden.

Verfahrensablauf

Das Anmeldeformular steht auf dieser Seite im Downloadbereich zum Ausdrucken bereit.

Benötigte Formulare

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