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Vergnügungssteuer

Letzte Änderung am

Für Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit, die in Gastwirtschaften und Spielhallen aufgestellt sind, wird von der Stadt Willich Vergnügungssteuer erhoben.

Für Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit erhalten Sie am Anfang jeden Jahres einen Jahresbescheid.

Fristen

Die Steuererklärung (Steueranmeldung) für die aufgestellten Geräte mit Gewinnmöglichkeit ist grundsätzlich bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres mit den entsprechenden Zählwerkausdrucken einzureichen.

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