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Schokoticket

Eine Scheckkarte mit der Aufschrift 'SchokoTicket'
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© © Verkehrsverbund Rhein-Ruhr

Das SchokoTicket wird als Jahresabonnement und persönlich ausgestellt. Es berechtigt nicht zur Mitnahme einer weiteren Person. Es gilt für alle Schüler:innen allgemeinbildender Schulen von der Grundschule bis zur Sekundarstufe II, für Schüler mit Förderbedarf sowie Vollzeitschüler an (Berufs-) Kollegschulen.

Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen (Schülerfahrkostenverordnung) erhält der/die Schüler:in ein SchokoTicket für den öffentlichen Personennahverkehr. Diese Kostenübernahme erfolgt bis auf weiteres auch für folgende Schuljahre, ohne dass es eines neuen Antrages bedarf.

Nutzung des SchokoTickets

Das SchokoTicket wird durch das entsprechende Verkehrsunternehmen ausgestellt und zugeschickt. Es ermöglicht Fahrten

  • im gesamten VRR-Bereich und
  • es gilt rund um die Uhr, auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien.

Kosten des SchokoTickets

Der monatliche Eigenanteil (Einzugsverfahren) beträgt derzeit:

  • für das erste Kind 14 €,
  • für das zweite Kind 7 €,
  • für das dritte und jedes weitere Kind 0 €,
  • und für das volljährige Kind 14 €.
Hinweis

Einzugsverfahren

Der Eigenanteil wird per Einzugsverfahren an das Verkehrsunternehmen gezahlt.

Weiterführende Information

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