Inhalt

Lärmaktionsplan

Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Für die Verwaltung ist er insofern verbindlich, als sie die Aussagen des Lärmaktionsplans in den laufend stattfindenden Planungen angemessen zu berücksichtigen hat. Für oder gegen Bürger:innen entfaltet ein Lärmaktionsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.

1, öffentliche Beteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Willich

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinde in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Stadt Willich bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Wie kann ich mich beteiligen?

Die Beteiligung erfolgt über das Portal Beteiligung NRW. Sie können den folgenden Link oder QR-Code nutzen, um das Portal zu erreichen. Dort können Sie z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem geben oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung einbringen. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Beteiligungsseite. 
Sollte die Onlineteilnahme für Sie nicht möglich sein, finden Sie die Lärmkartierung als Aushang am Technischen Rathaus in Neersen und können Eingaben auch per Telefon unter 02156 949-272 tätigen. 

Zeitraum der Beteiligung: 
27.05.024 bis 23.06.24

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht, wie etwa Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen. Nicht hierunter fällt etwa Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz oder Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Was ist eine strategische Lärmkarte?

Eine strategische Lärmkarte zeigt flächendeckend die Lärmbelastung durch einen Erzeuger. Daher gibt es getrennte Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm, den Fluglärm und den Gewerbelärm. Die Lärmkarten werden grundsätzlich berechnet und stellen folgende Lärmpegel dar:

  • Lden: Tagesmittelwert, der zwölf Tagesstunden (6-18 Uhr), vier Abendstunden (18-22 Uhr) und acht Nachtstunden (22-6 Uhr) umfasst
  • Lnight: Mittelungspegel über den Nachtzeitraum von acht Stunden (22-6 Uhr), die hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge besonders bedeutsam sind (z.B. Schlafstörungen)

In den strategischen Lärmkarten sind die von den Hauptlärmquellen ausgehenden Belastungen, die Zahl der betroffenen Menschen und empfindliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen zu erfassen. Die Lärmkarten für die Stadt Willich können im Umgebungslärmportal von NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) betrachtet werden.

Wie entsteht ein Lärmaktionsplan?

Grundlage eines Lärmaktionsplanes bilden die strategischen Lärmkarten. Mit ihrer Hilfe können besonders lärmbelastete Bereiche ebenso identifiziert werden wie auch ruhige Gebiete, die vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden sollen. Es werden dann Maßnahmen entwickelt, um die stark von Lärm belasteten Bereiche zu entlasten. Dabei soll Lärm bereits am Entstehungsort vermieden bzw. vermindert werden. Dies kann z.B. erreicht werden durch Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrverbote oder auch den Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge.

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand?

Der Lärmaktionsplan der 3. Runde wurde am 06.04.2022 durch den Rat der Stadt Willich beschlossen. Diesen finden Sie auf dieser Seite unter Weiterführende Information zum Downloaden.

Die erste öffentliche Beteiligung zur 4. Runde der Lärmaktionsplanung wird vom 27.05.24 bis 23.06.24 erfolgen.

Rechtlicher Hintergrund

Im Jahr 2002 verabschiedete die EU die Richtlinie 202/49/EG zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie. Diese Richtlinie fordert, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln und in einem zweiten Schritt im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu verringern. Durch die Aufnahme in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. Zudem trat die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (34. BImSchV) in Kraft, die die Lärmkartierung genauer regelt.

Weiterführende Information

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Sie haben das Seitenende erreicht.