Der Rat vetritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Das Gremium schafft mit seinen Entscheidungen die Grundlagen für die Entwicklung einer Stadt. Die Gremienarbeit und alle Inhalte werden im Rats-Portal veröffentlicht.
Eine wichtige Aufgabe des Rates und seiner Mitglieder ist es, jährlich den Haushalt und damit alle städtischen Ausgaben zu genehmigen. Die Zahl der Ratsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl der Stadt ab und wird im Kommunalwahlgesetz geregelt. Die Mitglieder des Rates sind nicht an Weisungen gebunden und handeln nach ihrer freien Überzeugung. Um ihre Auffassungen und Vorstellungen besser durchsetzen zu können, bilden Ratsmitglieder einer Partei jeweils eine Fraktion.
Um eine möglichst schnelle Behandlung aller für die Stadt wichtigen Fragen zu gewährleisten, bildet der Rat zu verschiedenen Themen Ausschüsse.
Infos aus Politik und Verwaltung
Über unser Bürgerinformationssystem haben Sie Einblick in alle Unterlagen zu anstehenden Beratungen, wie öffentliche Vorlagen, Bekanntmachungen und Niederschriften. Da Rats-Portal als politisches Informationssystem stellt auch einen Sitzungskalender sowie Informationen zu Mandatsträgern und Gremien zur Verfügung.
Entscheidungen werden transparent
Alle Daten werden aus dem internen Sitzungsdienstverfahren der Stadtverwaltung erzeugt und zeitnah im Internet zur Verfügung gestellt. Entscheidungen von Verwaltung und Politik werden damit transparent und nachvollziehbar. Nutzen Sie die Möglichkeit sich zeit- und ortsunabhängig zu informieren.
Ausschüsse
In jeder Kommune muss ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. In Willich sind folgende Ausschüsse eingerichtet:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Planungsausschuss
- Jugendhilfeausschuss
- Sozialausschuss
- Ausschuss für Schule und Bildung
- Ausschuss für Kultur und Brauchtum
- Ausschuss für Sport und Freizeit
- Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit
- Betriebsausschuss
- Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen
- Wahlausschuss
Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
Auszug aus der Gemeindeordnung NRW
Zuständigkeiten von Rat und Ausschüssen
Die Zuständigkeiten des Rates sind in der Gemeindeordnung (NRW) geregelt. Dort sind auch die Aufgaben geregelt, die ausschließlich vom Rat entschieden werden können. Das sind unter anderem:
- die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll
- der Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplanes
- die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte
- die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zum Rat und seinen Ausschüssen, zum Bürgerinformationssystem, zum Ratsinformationssystem, zum Sitzungsverfahren oder der Gemeindeordnung NRW (z. B. Einwohnerantrag oder Bürgerbegehren/Bürgerentscheid) haben, wenden Sie sich einfach an das Team von Sitzungsdienst. Dort wird man Ihre Fragen gerne beantworten.