Es gilt für die Rechte der Willicher Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung zu sorgen. Wir klären über unsere Aufgaben im erzieherischen und gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz und dessen Themen auf.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erfolgt durch den Geschäftsbereich Jugend. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Bestandteil der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und gesetzlich definiert in § 14 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung. Durch entsprechende Angebote und Maßnahmen, die vom Geschäftsbereich Jugend zur Verfügung gestellt werden, sollen Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, kritik- und entscheidungsfähig zu werden sowie Eigenverantwortung und Verantwortung gegenüber Mitmenschen zu übernehmen. Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz bezeichnet somit den präventiven und pädagogischen Aspekt des Kinder- und Jugendschutzes. Zielgruppen sind u.a. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aber auch Eltern und Mulitplikatoren.
Themen
- Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
- Kriminalitätsprävention
- Sucht und Suchtprävention
- politischer Extremismus
- neuereligiöse Bewegungen
- Jugendarbeitsschutz
- Gewalt, Aggression und Jugenddelinquenz
- sexueller Missbrauch, Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung
- Gesundheitserziehung
- Sexualpädagogik
Fragen und Antworten zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) gibt es auf den Webseiten der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle Nordrhein-Westfalen. Bei Interesse können Sie diese hier nachlesen.
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Zuständig für die Kontrolle und Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendschutzes sind in erster Linie der Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung der Stadt Willich und die Polizei. Zuständig für die Durchführung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes im Kreis Viersen ist das Staatliche Amt für Arbeitsschutz in Mönchengladbach. Sie erreichen das Staatliche Amt für Arbeitsschutz wie folgt:
Staatliches Amt für Arbeitsschutz MönchengladbachViktoriastr. 52
41061 Mönchengladbach
Tel.: 0 21 61 / 815-0
Fax: 0 21 61 / 815-199
E-Mail: poststelle@stafa-mg.nrw.de