Der städtebauliche Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale und Zukunftsperspektiven für ein Plangebiet in groben Zügen darzustellen. Wir informieren über den Stand in der Stadt Willich.
Der städtebauliche Rahmenplan ist ein informelles Planungsinstrument, um Entwicklungspotentiale und Zukunftsperspektiven für ein Plangebiet in groben Zügen darzustellen. Auf Entwurfsebene bildet der Rahmenplan die Vorstufe zur rechtsverbindlichen Bauleitplanung. Hier geht also noch nicht darum, genaue Grundstücksgrößen, Baufenster oder Straßenbreiten festzulegen, sondern viel mehr um das Aufzeigen erster Ideen das Gebiet verkehrlich zu erschließen sowie räumlich, baulich und gestalterisch zu strukturieren. Das heißt, es besteht noch keinerlei Endgültigkeit. Es wird lediglich der städtebauliche „Rahmen" für eine potentielle Baulandentwicklung in einem bestimmten Bereich zur Orientierung abgesteckt.
Rahmenplanung als kooperative Aufgabe
Die städtebauliche Rahmenplanung ist als Instrument der Stadtentwicklung als kooperative Aufgabe von Politik, Verwaltung, institutionellen Interessenträgern und Bürgerinnen und Bürgern zu verstehen. In diesem Planungsstadium ist also ein hohes Maß an Kooperation und Partizipation gefragt. Um den Planungsprozess zu befruchten bietet es sich außerdem an, verschiedenen Entwurfsvarianten zur Diskussion zu stellen. So ergibt sich die Chance mögliche Konflikte bereits frühzeitig zu erkennen, um dann in der Konkretisierungsphase mit städtebaulichen Lösungen reagieren zu können. Von großem Nutzen kann hierbei z. B. die spezielle Ortskenntnis der Kommunalpolitik oder auch der Bevölkerung sein. Transparenz in einer solch frühen Planungsphase schafft Vertrauen und Akzeptanz, sodass die Öffentlichkeit bereits auf Ebene der Rahmenplanung zur Gewährleistung einer flexiblen und bürgernahen Planung beteiligt werden sollte.
Fachliche Teilkonzepte und Projektarbeit
Auch fachliche Teilkonzepte werden der Rahmenplanung zugeordnet, wenn sie für die Bauleitplanung vorbereitende Wirkung haben. So beispielsweise das Einzelhandelskonzept, welches in diesem Jahr (2019) fortgeschrieben wurde. Der Masterplan Wohnen wurde Anfang Februar 2017 beschlossen und steht Ihnen ebenfalls zum Download zur Verfügung. Einen Schwerpunkt der rahmenplanerischen Projektarbeit bei der Stadt Willich hat in den vergangenen Jahren das Integrierte Handlungskonzept Alt-Willich eingenommen, welches eine Vielzahl von Projekten unterschiedlichster Maßstabsebenen bündelt und so als Leitbild für die künftige Innenstadtentwicklung fungiert.
Einzelhandelskonzept (Fortschreibung 2018/2019)
Ein Einzelhandelskonzept dient einer Stadt als Entscheidungsgrundlage zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen von Baugenehmigungen und bei der Bauleitplanung.
Seit der letzten Aktualisierung aus dem Jahr 2010 sind sowohl auf der gesetzlichen Ebene - u. a. durch das Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans NRW im Februar 2017 - als auch in der Struktur des örtlichen Einzelhandels der Stadt Willich Veränderungen eingetretenen. Der generelle Strukturwandel im Einzelhandel, der u. a. auch durch steigende Umsätze des Onlinehandels zum Ausdruck kommt, hat ebenso Auswirkungen auf das konkrete Einzelhandelsgefüge der Stadt Willich. Daher wurde die CIMA Beratung + Management GmbH im August 2017 mit der Fortschreibung beauftragt.
Was wird festgelegt?
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Willich soll ein Entwicklungskonzept für den örtlichen Einzelhandel darstellen, indem es die räumlichen und strukturellen Perspektiven für die ansässigen Unternehmen aufzeigt. Das Konzept dient sowohl Verwaltung und Politik, aber auch den örtlichen Unternehmern als Standortbestimmung und Orientierungsleitfaden für anstehende Entscheidungen.
Das Einzelhandelskonzept trifft folgende Festlegungen:
- Zentrenhierarchie durch Benennung von Haupt-, Stadtteil- und Nahversorgungszentren
- Willicher Sortimentsliste, die die Zentrenrelevanz einzelner Sortimente bestimmt
- Definition der Zentren durch die Gliederung zentraler Versorgungsbereiche
Versorgungsauftrag
Die Nahversorgung der Willicher Bevölkerung mit den Gütern des täglichen Bedarfes (z. B. Lebensmittel) hat eine hohe Priorität. Zielrichtung ist hier, ein gutes Versorgungsangebot in räumlicher Nähe zu den Wohngebieten sicherzustellen. Aus diesem Grund gibt das Einzelhandelskonzept konkrete Handlungsempfehlungen für die künftige Sicherung und Aufwertung der Versorgungsbereiche.
Einstimmiger Beschluss
Das kommunale Einzelhandelskonzept wurde am 27.02.2019 förmlich durch den Stadtrat als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1, Abs. 11 BauGB beschlossen, sodass die darin formulierten Zielsetzungen bei der Aufstellung von Bauleitplänen zukünftig zu berücksichtigen sind.
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Ansprechperson
Dominik Heinrich
Telefon: 0 21 54/949-371
E-Mail: dominik.heinrich@stadt-willich.de
Masterplan Wohnen
Eine zukunftsorientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik verlangt nach einem abgestimmten Handlungskonsens zwischen allen an der Umsetzung Beteiligten, insbesondere den relevanten Fachämtern der Stadt Willich, den privaten Wohnungsmarktakteuren und der Kommunalpolitik. Der Masterplan Wohnen für Willich wurde daher in einem kooperativen Verfahren von dem „Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung - InWIS" erarbeitet.
Der Wohnungsmarkt in Deutschland
Der Wohnungsmarkt befindet sich in Deutschland in einem ständigen Anpassungsdruck, von dem einzelne Regionen unterschiedlich betroffen sind. Dies hängt wesentlich damit zusammen, dass sich die Wohnungsnachfrage erheblich gewandelt hat. In den letzten Jahren haben sich aufgrund des demografischen und des gesellschaftlichen Wandels immer kleinere Zielgruppen mit speziellen Anforderungen an das „gute Wohnen" herauskristallisiert. Auch die Beschaffenheit bzw. das Ambiente der Wohnumgebung - des unmittelbaren Wohnquartiers und des Stadtteils - spielen eine immer größere Rolle.
Wohnungsmarktsituation in Willich
Die Stadt Willich verfügt aufgrund ihrer suburbanen Lage zwischen den Städten Krefeld und Mönchengladbach und der Nähe zu Düsseldorf über vorteilhafte Wohnstandortbedingungen. Angesichts dieser günstigen Rahmenbedingungen konnte die Stadt sowohl vor als auch nach der Jahrtausendwende erhebliche Einwohnergewinne durch Zuwanderungen erzielen. Seit 2005 hat sich diese Dynamik abgeschwächt und an ihre Stelle trat eine Stabilität in der Bevölkerungsentwicklung. Für die Zukunft ist wiederum mit weiterer Zuwanderung zu rechnen, auf die der Willicher Wohnungsmarkt reagieren muss. Der demografische und der Wertewandel in unserer Gesellschaft verändern zudem die Anforderungen und Wohnwünsche - so entstehen Bedarfe hinsichtlich Barrierefreiheit, ambulanter Betreuung, gemeinschaftlicher Lebensformen, offener Grundrisse, einem separaten Arbeitszimmer, wohnbegleitenden Dienstleistungen und vieles mehr. Der Willicher Wohnungsmarkt steht somit qualitativen und quantitativen Herausforderungen in der Bereitstellung von Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung mit unterschiedlichen Wohnbedürfnissen und -wünschen gegenüber.
Ziel des Masterplans Wohnen
Der Masterplan Wohnen für die Stadt Willich soll die Schwerpunkte einer zukunftsgerichteten Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik in quantitativer und qualitativer Hinsicht vorgeben und insbesondere Grundlage für kommunalpolitische Entscheidungen über die Standorte und über inhaltliche Konzepte für neue Wohngebiete sein.
Die Endfassung des Masterplans steht Ihnen im Downloadbereich zu Verfügung. In diesem werden alle Trends, Analysen und die konkreten Handlungsempfehlungen für die Stadt Willich ersichtlich.
Download Endbericht
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Dominik Heinrich
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Emissionsarme Siedlung Anrath
Im Rahmen der Landesinitiative „Bauland an der Schiene" wurden in der Stadt Willich unterschiedliche Flächen hinsichtlich ihrer Entwicklungspotenziale untersucht. Infolgedessen wurde im Stadtteil Anrath nördlich der Klein-Kollenburg-Straße eine 5,3 ha große Fläche ausgewählt, die sich innerhalb des Erreichbarkeitsradius von 1000 m zum Bahnhof Anrath befindet. Für diese Fläche soll ein städtebaulicher Rahmenplan erarbeitet werden. Es ist beabsichtigt, auf der derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche eine emissionsarme Wohnsiedlung zu entwickeln.
Aktueller Stand
Im Januar 2021 startete der Rahmenplanungsprozess. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Planungsteam der Stadt Willich und dem im Kontext der Landesinitiative „Bauland an der Schiene" beauftragten Planungsbüro MUST wurde dieser in mehreren Schritten erarbeitet. Nachdem die Kommunalpolitik im ersten Schritt im Rahmen des Planungsausschusses am 15.06.2021 beteiligt wurde, wurden die drei erstellten Planungsvarianten in eine Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.
Vorzugsvariante
Aus diesen Ergebnissen konnte Ende des Jahres 2021 eine Vorzugsvariante erarbeitet werden, die gemäß Beschluss aus der Planungsausschusssitzung vom 22.03.2022 zugleich die Basis für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens bildet.
Ansprechperson
Dominik Heinrich
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Emissionsarme Siedlung Willich
Ausgangslage und Zielsetzung
In Anlehnung und als Erweiterung der bestehenden Klimaschutzsiedlung soll auf dem Roeddersfeld ebenso eine nachhaltige und klimaangepasste städtebauliche Konzeptidee verfolgt werden. Grundgedanke dessen sind die aus dem politischen Antrag zur Prüfung eines autofreien Wohngebietes entstandenen und beschlossenen Handlungsempfehlungen für eine emissionsarme Siedlung. Die entsprechende Analyse aus dem Jahr 2019 hat gezeigt, worauf Konzepte des autofreien Wohnens im Kern abzielen. Durch weniger PKW-Verkehr innerhalb der Siedlung soll primär eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht werden.
Ziel des Konzeptes ist es, neben der direkt angrenzenden Klimaschutzsiedlung einen weiteren wichtigen lokalen städtebaulichen Beitrag unter dem Aspekt der Klimaanpassung zu leisten. Durch die Entwicklung eines weiteren „emissionsarmen" Quartiers in Willich (neben den aktuellen Planungen in Anrath), gewissermaßen als Symbiose aus Klimaschutzsiedlung und einer Weiterentwicklung des autofreien Typus, soll dieses Ziel erreicht werden.
Weiteres Vorgehen
Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Transparenz bei diesem für die Stadt Willich wichtigen Zukunftsprojekt, wurde zunächst die Politik als wichtiger Akteur im Rahmen des Planungsausschusses am 31.08.2021 in dieses frühe Planungsstadium eingebunden. Folgend wird eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange mit beiden Varianten durchgeführt. Nach Abschluss werden alle Anregungen aus der Politik und der Öffentlichkeit gesammelt, geprüft und bewertet, um auf dieser Basis die Vorzugsvariante für die „emissionsarme Siedlung Willich" auf dem Roeddersfeld zu erarbeiten.
Downloads: Aausführliche Rahmenplanung (Pläne + Erläuterungstext)
Ansprechperson
Dominik Heinrich
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Fontanestraße
Darstellung des bisherigen Planungsprozesses
In der Sitzung des Planungsausschusses am 15.12.2015 wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 45 S - Fontanestraße - gefasst. Dabei stand zunächst der Bau von Flüchtlingsunterkünften im Vordergrund. Insgesamt wurde im weiteren Verlauf eine Wohnbauentwicklung im größeren Zusammenhang verfolgt, da in diesem Bereich eine größere, zusammenhängende Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Willich dargestellt ist. Zu diesem Zeitpunkt fehlten allerdings die liegenschaftlichen Voraussetzungen ebenso wie die Linienbestimmung der Nordumgehung. Mittlerweile sind die Liegenschaftsverhandlungen nahezu abgeschlossen. Am 29.06.2021 hat der Rat der Stadt Willich beschlossen, die Nordumgehung Schiefbahn nicht weiterzuverfolgen, eine Option zur nördlichen Erschließung des Wohngebietes Fontanestraße jedoch weiterhin beizubehalten.
Mit den neuen Rahmenbedingungen wurde das Plangebiet im Vergleich zu den früheren vorgestellten Entwurfsvarianten erweitert, sodass das heutige Plangebiet insgesamt ca. 4,3 ha umfasst. Hierbei wurden zwei Entwurfsvarianten erarbeitet. Überschlägig können im Plangebiet 120 bis 130 Wohneinheiten entstehen. Dabei soll eine Mischung aus Geschosswohnungsbau sowie Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäusern angeboten werden. Zusätzlich sollen aufgrund der hohen Nachfrage auch Tiny-Häuser in das Plangebiet integriert werden.
Frühes Planungsstadium mit zwei Entwurfsvarianten im Planungsausschuss
Zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Transparenz bei diesem für die Stadt Willich und den Stadtteil Schiebahn wichtigen Zukunftsprojekt, wurde zunächst die Politik als wichtiger Akteur im Rahmen des Planungsausschusses am 31.08.2021 in dieses frühe Planungsstadium eingebunden. Die zwei Varianten wurden vorgestellt und eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen und daraufhin durchgeführt.
Vorstellung der Verkehrsuntersuchung im Planungsausschuss
Parallel wurde eine Verkehrsuntersuchung beauftragt, die dem Planungsausschuss am 21.06.2022 vorgestellt wurde. Ergebnis und Beschluss des Ausschusses war, dass das gesamte, geplante Gebiet südlich der geplanten KiTa an der Willicher Straße angebunden werden soll.
Nach Abschluss der Beteiligung wurden alle Anregungen aus der Politik und der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gesammelt, geprüft und bewertet, um auf dieser Basis die Vorzugsvariante für das Plangebiet „Fontanestraße" in Willich Schiefbahn zu erarbeiten.
Beschluss der Vorzugsvariante im Planungsausschuss
Am 21.03.2023 wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorzugsvariante beschlossen.
Weiterhin gilt:
Es geht noch nicht darum, genaue Grundstücksgrößen, Baufenster oder Straßenbreiten festzulegen, sondern viel mehr um das Aufzeigen erster Ideen das Gebiet verkehrlich zu erschließen sowie räumlich, baulich und gestalterisch zu strukturieren. Das heißt, es besteht noch keinerlei Endgültigkeit. Es wird lediglich der städtebauliche „Rahmen" für eine potentielle Baulandentwicklung in einem bestimmten Bereich zur Orientierung abgesteckt.
Weiteres Vorgehen
Die durch den Planungsausschuss beschlossene Vorzugsvariante bildet nun die Grundlage für das anschließende Bauleitplanverfahren. Hier wird die bisherige Rahmenplanung konkretisiert. Es wird ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet, der dem Planungsausschuss vorgestellt wird. Daraufhin erfolgt eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit. Dabei wird den Bürgerinnen und Bürgern eine erneute Möglichkeit gegeben, sich an der Planung und dem Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen abzugeben.
Ansprechperson
Lena Flecken
Telefon: 0 21 54/949-266
E-Mail: lena.flecken@stadt-willich.de