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Haushalt und Finanzen

Haushaltsplan 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gem. § 80 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in den Rat eingebracht. Nach der Vorberatung in den Ausschüssen wird der Haushaltsplan in einer der folgenden Sitzungen des Rates beschlossen. 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird gem. § 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Viersen als untere staatliche Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt im Amtsblatt des Kreises Viersen. Nach der Veröffentlichung tritt der Haushaltsplan (meist rückwirkend) zum 01.01. des Jahres in Kraft. 

Der rechtskräftige Haushaltsplan mit Anlagen wird auf dieser Seite als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. 

Rückseite Schloss Neersen mit Bäumen
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© © Pressestelle Stadt Willich

Ablauf Haushaltsplan Aufstellung 2025

TerminEntscheidung
EntfälltStadtrat: Vorlage Eckwert.
27. Nov. 2024Stadtrat: Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Anlagen.
Dez. 2024 - Februar 2025Fachausschüsse: Beratung und Beschlussfassung der Produkte.
Voraussichtlich März 2025Stadtrat: Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 ff. mit Anlagen.
Voraussichtlich Juni 25, rückwirkend zum 01.01.2025 Rechtskraft des Haushaltes 2025.

Informationen zum Haushaltsplanverfahren

Der produktorientierte Haushaltsplan der Stadt Willich besteht aus verschiedenen Teilergebnis- und Teilfinanzplänen, welche in einem Gesamtergebnis und -finanzplan zusammengefasst werden. In den Produkten der Kommunalverwaltung sind die Dienstleistungen, die die Kommune gegenüber ihren Bürgerinnen, Bürgern und Dritten erbringt, dargestellt. Dadurch besteht die Möglichkeit, sich über die Verwendung von Steuermitteln und die Finanzen der Stadt zu informieren. Das NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) stellt den vollständigen Verbrauch aller Ressourcen einer Kommune dar. Der Haushaltsplan ist entsprechend der Aufbauorganisation der Stadt Willich nach Geschäftsbereichen gegliedert.
Die Erstellung des Haushaltes der Stadt Willich ist ein umfangreiches Verfahren. Die Verwaltung beginnt in der Regel bereits im März mit den ersten Vorbereitungen für die Eckwerte.

Eckwerte

Die Eckwerte sind eine sehr früh im Jahr aufgestellte Planung für das Folgejahr, sowie den Zeitraum der darauffolgenden dreijährigen Finanzplanung. Sie dienen als erste Grundlage für den Haushaltsplan. Dadurch, dass die Eckwerte bereits im 2. Quartal des Vorjahres im Rat eingebracht werden, bieten sie Planungssicherheit für die Fachausschüsse und eröffnen frühzeitige Eingriffs- und Steuerungsmöglichkeiten.

Haushaltsplanentwurf

Der Haushaltsplanentwurf wird vom Kämmerer auf Basis der Eckwerte in Abstimmung mit den Geschäftsbereichen aufgestellt, vom Bürgermeister bestätigt und meist in der Sitzung des Stadtrates im September eingebracht. Der Rat verweist den Entwurf zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse. Der Haushaltsplanentwurf inkl. Fortschreibung steht zu dieser Zeit im Downloadbereich zur Verfügung.

Haushaltsplan

Nach der Vorberatung der Teilpläne in den einzelnen Fachausschüssen wird der Haushaltsplan durch den Stadtrat im Regelfall in der Dezembersitzung beschlossen. Nach der Beschlussfassung des Haushaltsplanes und technischen Umsetzung aller beschlossenen Veränderungen wird der Haushaltsplan dem Landrat des Kreises Viersen als untere staatliche Aufsichtsbehörde gem. § 80 Abs. 5 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, voraussichtlich im März/April, erlangt der Haushalt rückwirkend zum 01.01. des Jahres Rechtskraft.

Jahresabschluss

Die Stadt Willich hat gem. § 95 Gemeindeordnung (GO) NRW i.V.m. § 38 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. 
Während der Haushaltsplan die auf die Zukunft gerichtete Aufgabenerledigung darstellt, stellt der Jahresabschluss die Ergebnis- und Finanzlage der Haushaltswirtschaft für das abgelaufene Jahr dar und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage. Der Jahresabschluss besteht aus:

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz und
  • dem Anhang.

Dem Jahresabschluss ist des Weiteren ein Lagebericht beizufügen. Es wird dabei Rechenschaft über die Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres abgelegt und analysiert, Vorgänge von besonderer Bedeutung dargestellt und auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune eingegangen.

Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht

Die Stadt Willich ist an verschiedenen Unternehmen z.B. den Stadtwerken Willich GmbH beteiligt. Somit hat die Stadt Willich gem. § 116 GO NRW grundsätzlich zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres unter Einbeziehung der Beteiligungen einen Gesamtabschluss aufzustellen. Dieser soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des „Konzerns“ Stadt Willich darstellen. 
Für das Jahr 2018 wurde der vorerst letzte Gesamtabschluss aufgestellt, da die Stadt Willich aufgrund einer Anpassung der Gemeindeordnung ab dem Jahr 2019 davon Gebrauch macht, sich von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreien zu lassen.
Sofern von der größenunabhängigen Befreiung gem. § 116 a GO NRW im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht wird, ist stattdessen ein Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW als Informationsinstrument für den Rat zu erstellen.

Dokumente

Ansprechpersonen

Haushalt und Finanzen
  • Janet Hermanns
  • Frau Michaela Hansel
Jahresabschluss und Beteiligungsbericht
  • Daniela Ophei

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