Kaiser Sigismund verleiht Anrath das Marktrecht.
Der Ort darf sich seitdem als Flecken bezeichnen.
Im Jahr 1414 wandte sich die Ehefrau des
Ritters Heinrich von der Nerßen, Agnes von Homüt an den damaligen römisch-deutschen König und späteren
Kaiser Sigismund (1368 bis 1437) mit der Bitte, dem Flecken Anrath die Marktrechte zu
verleihen.
Dieser erlaubte das Marktreiben mit Wochen- und Jahrmärkten am 25. November 1414.
Bereits vor etwa 600 Jahren trafen sich also neben Landwirten auch Schneider, Weber, Schuhmacher, Netzstricker, Hut- und Radmacher auch Künstler, um ihre Produkte in Anrath feilzubieten.