Ambrosius Franz von Virmond wird zum katholischen Reichskammergerichts-Präsidenten ernannt. Er ist damit zweiter Richter des Heiligen Römischen Reichs hinter Kammerrichter Franz Adolph von Ingelheim. Als Präsident leitet er einen Senat und führte dort die Geschäfte, insbesondere hat er die urteilsfindenden Assessoren zu überwachen und bei Stimmengleichheit das Urteil zu fällen.
Am 24.Oktober 1742 erreicht seine Karriere ihren Höhepunkt mit der Ernennung zum Reichskammerrichter.