Rat der Stadt Willich hat einstimmig die Grundsteuerhebesätze als Folge der Grundsteuerreform zum Januar 2025 beschlossen
Datum
Der Rat der Stadt Willich hat in seiner letzten Sitzung einstimmig die Grundsteuerhebesätze als Folge der Grundsteuerreform zum Januar 2025 beschlossen: Im Rahmen der Grundsteuerreform, die mit der Umsetzung zum
Ab Januar gelten also
- Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Fortwirtschaft) = 545 %
- Grundsteuer B (Grundstücke) = 556 %
Die Stadt Willich wird demnach aufgrund rechtlicher Unsicherheiten nicht von der Möglichkeit einer weiteren Differenzierung bei der Grundsteuer B Gebrauch machen. Auch wird zunächst von der Einführung einer Grundsteuer C für die besondere Grundstücksgruppe der baureifen Grundstücke abgesehen.
Neufestsetzung obligatorisch
Die Neufestsetzung der Grundsteuerhebesätze wurde notwendig, da mit Umsetzung der Reform und des dabei entstandenen neuen „Grundsteuermessbetragsvolumens“ die Kommunen einen aufkommensneutralen Grundsteuerertrag erreichen müssen.