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Brauchtumsfeuer genehmigen

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Brauchtumsfeuer sind Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und das Feuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist, wie beispielsweise Osterfeuer oder auch Martinsfeuer.

Voraussetzungen

  • Name, Anschrift und Mobilfunknummer der verantwortlichen Person, die das Brauchtumsfeuer durchführen möchte,
  • Datum und Uhrzeit des geplanten Brauchtumsfeuers,
  • Beschreibung des Ortes, wo das Brauchtumsfeuer stattfinden soll, unter Beibringung eines maßstabsgetreuen Lageplanes mit eingezeichneter Feuerstelle, Zuwegung zu dem Feuer, kürzester Entfernung zu baulichen Anlagen und öffentlichen Verkehrsanlagen sowie die Menge und Höhe des aufgeschichteten Brennmaterials,
  • Name, Anschrift und Mobiltelefonnummer der verantwortlichen Brauchtumsfeueraufsicht, hiervon hat mindestens eine volljährig zu sein,
  • getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr (z.B. Feuerlöscher, Brandsicherheitswache der Feuerwehr),
  • Erklärung zum Einverständnis der Veröffentlichung der geplanten Brauchtumsfeuerveranstaltung.

Fristen

Die Anzeige hat 14 Tage vor Durchführung des Feuers vollständig bei der Ordnungsbehörde vorzuliegen.

Besonderheiten

Sofern das Brauchtumsfeuer im Rahmen einer den öffentlichen Verkehrsraum tangierenden Veranstaltung, wie zum Beipiel Martinsumzügen, durchgeführt werden soll, reichen Sie die Anzeige bitte über die Koordinierungsstelle ein. 

Verfahrensablauf

Nach Eingang der vollständigen Anzeige erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen. Sofern diese positiv ausfällt erhalten Sie in der Regel eine Anzeigenbestätigung. Andernfalls kann die Durchführung untersagt werden.

Kontaktinformationen

Bitte richten Sie Anfragen, Anträge, Hinweise und weiteres per Email zu dem Thema ausschließlich an ordnungsamt@stadt-willich.de.

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