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Kreidetafel auf der Aktuelles steht
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Bereits mehr als 3.000 Briefwahlanträge

In Willich werden rund 40.000 Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl am 9. Juni zugestellt


Datum

Anja Lambertz und Christian Tegtmeier im Wahlamt.
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© © Pressestelle Willich

Zur Europawahl am Sonntag 9. Juni, sind in der Stadt Willich alle Deutschen und Bürger der Europäischen Union wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Willich gemeldet sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Willich haben. Rund 40.000 Willicher:innen sind im Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens  zum 19. Mai ihre Wahlbenachrichtigung, so Anja Lambertz Teamkoordinatorin für Wahlen in Willich. Deutsche und EU-Bürger, die nach 1999 schon in Deutschland gewählt haben, sind von Amts wegen im Wählerverzeichnis verzeichnet. Anträge für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis für Unionsbürger, die noch nie in der Bundesrepublik Deutschland gewählt haben,  können bis zum 19.05.2024 beim Wahlamt in Willich, Hauptstr. 6 (oder per Mail wahlen@stadt-willich.de bzw. telefonisch 02156-949123) angefordert werden.

Europawahl 2024
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Wahlamt im Schloss Neersen

Das Wahlamt ist im barrierefreien Schoss Neersen in der ersten Etage im kl. Sitzungssaal untergebracht. Öffnungszeiten sind: montags-freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs von 14 Uhr bis 17 Uhr. Hier können Briefwahlanträge persönlich gestellt oder wenn gewünscht, kann man auch direkt vor Ort seine Stimme abgeben und wählen. Briefwahlanträge können online über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code, per Post mit dem Antragsformular welches sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet  oder direkt auf der Seite der Stadt Willich gestellt werden.

Europawahl 2024
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Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen

Einsicht in das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Willich sind in der Zeit vom 21. Mai bis zum 24. Mai, zu den üblichen Öffnungszeiten, im Wahlamt im Schloss Neersen möglich. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, darauf weist Anja Lambertz ausdrücklich hin, aber der Meinung ist, wahlberechtigt zu sein, muss im Wahlamt spätestens bis zum 24. Mai Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. 

Schließung an Bückentagen

Das Wahlamt bleibt aufgrund der Brückentagsregelung der Stadt Willich am 10. und 31. Mai geschlossen.

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