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Bescheide ab 10. Januar unterwegs

Jahresbescheide über Steuern und sonstige Abgaben für 2025 gehen Ende der Woche raus/Umsetzung der Grundsteuerreform greift


Datum

Symbolbild Bescheid mit Schloss Background
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Die Jahresbescheide 2025 über Steuern und sonstige Abgaben werden vom kommenden Freitag, 10. Januar, an vom Team Steuern und Gebühren an die Willicher Bürger verschickt, und mit den Bescheiden erfolgt unter anderem die Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Grundsteuermessbeträge basieren auf den Messbetragsbescheiden des Finanzamtes zum Hauptveranlagungsjahr 2025. Fragen zu den Messbeträgen und zur Bewertung können daher ausschließlich vom zuständigen Finanzamt Viersen beantwortet werden – die passenden Kontaktdaten sind auf den Feststellungsbescheiden des Finanzamtes zu finden.

Gleichzeitig mussten aufgrund der Grundsteuerreform die Grundsteuerhebesätze angepasst werden, wie sie vom Stadtrat im Dezember beschlossen wurden. Die Hebesätze sind so kalkuliert, dass für die Stadt Willich ein Grundsteuerertrag auf dem Niveau des Jahres 2023 erzielt wird (die sogenannten „aufkommensneutralen Hebesätze“).

Annemarie Poos-Zurheide vom Geschäftsbereich Zentrale Finanzen warnt für das Team Steuern und Gebühren vor: 

„Aufgrund der zu erwartenden, umfangreichen Rückfragen zu den Jahresbescheiden 2025 wird es in der Zeit vom 13. Januar bis etwa 28. Februar zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen im Team Steuern und Gebühren kommen. Daher bitten wir um Geduld gebeten, wenn wir telefonisch nur schwer zu erreichen sind.

so Poos-Zurheide. Fragen und Anliegen können im Übrigen auch per Email an steueramt@stadt-willich.de  geschickt werden. 

Was der Bund der Steuerzahler rät...

Der Bund der Steuerzahler rät übrigens derzeit von Rechtsmitteln gegen Grundsteuerbescheide ab („Der Bund der Steuerzahler rät davon ab, Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid, sprich gegen den Hebesatz einzulegen. Der Grund: Es gibt in der Regel keine Aussicht auf Erfolg. Es muss nämlich eine sogenannte erdrosselnde Wirkung nachgewiesen werden. Die greift jedoch erst, wenn die Mehrheit der Steuerzahler den festgelegten Hebesatz nicht mehr stemmen könnte, bzw. durch die Höhe des Hebesatzes in existenzielle Nöte gerät“.)  

Wenn dem Jahresbescheid ein SEPA-Lastschriftmandat beiliegt, nimmt der Bürger nicht am Abbuchungsverfahren der Stadtkasse teil. Wer das ändern und die Vorteile des Lastschriftverfahrens nutzen möchte, kann das ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Formular an die Stadtkasse Willich zurückschicken – was auch eingescannt über die oben genannte Email funktioniert oder komplett online über https://www.stadt-willich.de/service/dienstleistungen/sepa-lastschriftmandat-erteilen

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