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„Vorwürfe schlicht und ergreifend falsch“

Erster und Technischer Beigeordneter Gregor Nachtwey weist Vorwürfe im Zusammenhang mit Grundstücken Fadheiderstraße deutlich zurück


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Erster und Technischer Beigeordneter Gregor Nachtwey
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© © Pressestelle Willich

Mit deutlichen Worten hat jetzt Willichs Erster und Technischer Beigeordneter Gregor Nachtwey auf den in einem Zeitungsartikel im Zusammenhang mit Grundstücken an der Fadheiderstraße in Anrath (es geht um den Rückbau von Gärten, deren hintere Teilflächen der Stadt Willich gehören und verpachtet waren) erhobenen Vorwurf reagiert, die Stadt habe beim seinerzeitigen Ankauf „das laut dem Willicher Ortslandwirt bestehende Vorkaufsrecht der Landwirte“ umgangen. 

Wenn Ackerfläche verkauft würde, wird in dem Artikel behauptet, bestünde für die Landwirte ein Vorkaufsrecht – und das habe die Stadt ausgehebelt, die Willicher Landwirte hätten keine Information erhalten. „Das ist schlicht und ergreifend falsch“, so Nachtwey: 

„Beim Ankauf einer Ackerfläche durch einen Nichtlandwirt ist eine Genehmigung der Landwirtschaftskammer nach Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich – und diese wurde im Rahmen der Vertragsabwicklung durch das Notariat beantragt und die mit Bescheid vom 2. Februar erteilt. Punkt.“ 

so Nachtwey, die Stadt habe nichts „ausgehebelt“ – 

„und es bestand auch keine Informationspflicht der Willicher Landwirte.“ 

so Nachtwey abschließend. 

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