Sinnvoll die Wartezeit mit einem Freiwilligen Sozialen Jahr ( FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) in einer Kita überbrücken
Datum
Zum 19.08.2024 sind Stellen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) bzw. Bundesfreiwilligendienst (BFD) in den städtischen Kindertageseinrichtungen in Anrath, Neersen und Willich vakant.
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich bei der Berufswahl noch unsicher sind oder die Wartezeiten zwischen Schule und Berufseinstieg oder Studium überbrücken und sich währenddessen sozial engagieren möchten, bieten das Freiwillige Soziale Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst interessante Einblicke und Perspektiven.Im Rahmen der Freiwilligendienste geht es um das Kennenlernen der pädagogischen Berufsbilder, die Arbeit mit Kindern, die Hilfstätigkeit im pädagogischen Alltag, die Entwicklung und Förderung von Sozial-, Team- und Sachkompetenz, die zielgerichtete Umsetzung von sozialem Engagement sowie die gemeinsame Entwicklung und Begleitung der persönlichen Ziele im Arbeitsfeld.
In den städtischen Kindertageseinrichtungen haben die Freiwilligen die Möglichkeit, die Aufgaben der pädagogischen Teams kennenzulernen und sie in ihrem Alltag mit hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten zu unterstützen. Zu den Aufgabenfeldern gehören auch die Teilnahme an Teamsitzungen mit pädagogischer und organisatorischer Planung sowie die Mitgestaltung und Unterstützung von Festen und Veranstaltungen.
Alle Freiwilligendienste starten üblicherweise zum neuen Kindergartenjahr im Sommer, dieses Jahr zum 19. August. Ein späterer Einstieg wäre nach Absprache auch möglich.
Einstellungsvoraussetzungen
- 16 bis 26 Jahre (FSJ) und ab 27 Jahre (BFD),
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
- Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
- Belehrung zum Infektionsschutzgesetz
Geboten wird
- monatliches Taschen- und Verpflegungsgeld in Höhe von 450 €
- Anspruch auf vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
- 30 Tage Urlaubsanspruch bei einer Dienstdauer von 12 Monaten
- grundsätzlicher Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich weiterhin
- Freistellungstage für Bewerbungs-/Einstellungsverfahren.