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Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Bioabfällen aus privaten Haushalten und Gewerbe ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das ist in diesem Fall die Stadt Willich, die wiederum Entsorgungsunternehmen damit beauftragt. Das ist zur Zeit die Firma Lankes
Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetztes sind Abfälle getrennt zu sammeln und darum wird ihnen von der Stadt Willich ein Bioabfall-Sammelbehälter (braune Tonne) zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Abfallsatzung für die Stadt Willich müssen sie diesen Behälter aufstellen. Ausnahme: Eigenkompostierung - diese müssen Sie beantragen.
Voraussetzungen
Bei Aufstell-oder Änderungsanträgen:
- Sie sind Eigentümer:in der Wohneinheit oder
- Sie haben als Mieter:in die Tonnenaufstellung /-veränderung mit dem / der Eigentümer:in besprochen.
Schriftliche Beantragung
Die Eigenkompostierung und die Aufstellung einer zusätzlichen Biotonne kann nur von dem / der Eigentümer:in schriftlich beantragt werden, da dies eine Abfallgebührenänderung nach sich zieht.
Gebührenrahmen
Zusätzliche Biotonne - jährlich: 47,00€
Bioabfallsack: 2,86€
Fristen
Bei Erstbezug sollte der Antrag zur Aufstellung eines Bioabfallbehälters spätestens zwei Wochen vor Einzugstermin gestellt sein.
Besonderheiten
Zu den braunen Tonnen können bei der Stadt Willich und an den bekannten Verkaufsstellen erworbene, kompostierbare Bioabfallsäcke hinzugestellt werden.
Verkaufsstellen für Abfallsäcke
- Schreibwaren Erren, , Willich
- MeWa, Jakob-Krebs-Str. 11, Anrath
- Lotto Römgens, Jakob-Krebs-Str. 15, Anrath
- Lotto-Toto Heyers, Hubertusstr. 11, Schiefbahn
- im EDEKA Markt, Pressecenter Bunse, Linsellesstr. 30, Schiefbahn
- Deutsche Post, Eichenweg 1, Neersen
- Lotto-Toto-Reisen Fischer, Hauptstraße 29, Neersen
Verpflichtung für Gewerbebetriebe
Gekochte Speisereste aus Gaststätten, Restaurants, Imbisstuben, Hotels usw., müssen in einem gesonderten Speisereste-Behälter über ein zertifiziertes Unternehmen entsorgt werden. Informationen darüber erhalten sie beim Team der Abfallwirtschaft.
Austausch-/ Aufstelltag
Immer mittwochs, bei sehr hohem Auftragsaufkommen kann es sich gelegentlich bis in den Donnerstagvormittag ziehen.
Weiterführende Information
Es stehen zwei Behältergrößen zur Verfügung: 120 l, 240 l. Die Bioabfall-Sammelbehälter werden alle 2 Wochen geleert. Die genauen Termine sind dem Abfallkalender der Stadt Willich zu entnehmen.
Was gehört in die braune Tonne?
In die braune Tonne gehören alle pflanzlichen Abfälle aus Garten (dazu siehe bitte Dienstleistung "Gartenabfall-Entsorgung) und Küche. Zum Beispiel:
- Neu: gegarte Küchenabfälle wie gekochte Speisereste, Knochen, Gräten, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
- ungegarte Küchenabfälle wie Gemüseschalen, Obstschalen, Blumensträuße (ohne Bindematerial)
- Eierschalen
- Kaffeefilter (mit Filterpapier)
- Gemüsereste
- Nussschalen ( auch Kokosnussschalen)
- Trockenblumen (wenn luftgetrocknet)
- Tee mit Filterbeutel
- Teebeutel, Obstreste
Bitte 90 kg Maximallast beachten!
Bioabfälle können Sie auch am Wertstoffhof der Stadt Willich, Hanns-Martin-Schleyer-Str. 1, kostenpflichtig abgeben.
Verfahrensablauf
Beziehen sie einen Neubau, möchten sie die Größe des Bioabfallbehälters ändern, einen zusätzlichen Bioabfallbehälter bekommen oder einen Biobehälter abmelden, wenden sie sich bitte telefonisch oder per Mail an die Gemeinschaftsbetrieben der Stadt Willich (GBW), Abteilung Abfallwirtschaft oder an eines unserer Stadtteilbüros, dort liegen Antragsformulare bereit.
Ihr Anliegen wird bearbeitet und der von ihnen gewünschte Bioabfall-Sammelbehälter wird ihnen durch ein beauftragtes Unternehmen am vorher vereinbarten Termin aufgestellt / ausgetauscht / abgeholt. Bei Austausch / Abholung darf der bisherige Behälter befüllt sein.
Eigenkompostierung: Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der Abfallwirtschaft der Stadt Willich, diese prüft die Voraussetzungen bei einem Ortstermin.
Zusätzlicher Bioabfallbehälter
Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei den Gemeinschaftsbetrieben der Stadt Willich (GBW) - Team Abfallwirtschaft.
Bearbeitungsdauer
10 Tage (max., je nach Zeitpunkt der Antragsbearbeitung)
4 Wochen (max., nur bei Abholung einer zusätzlichen Biotonne)