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Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden. Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden. Kann der Verursacher des wilden Mülls ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt, ansonsten gehen die Entsorgungskosten zu Lasten der Gemeinschaft, also aller Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Willich..
Besonderheiten
Bei illegal, gegen ihren Willen abgelagerten (fremden) Abfällen auf Ihrem privaten Grundstück sind Sie als Grundstückseigentümer:in für die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle zuständig.
Weiterführende Information
Verfahrensablauf
- Wilden Müll, außerhalb Ihres Grundstücks, melden Sie bitte der Abteilung Abfallwirtschaft der Stadt Willich. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
- Sie können die Meldung telefonisch, per Mail oder über den Mängelmelder auf der Webseite der Stadt Willich abgeben
- Bitte geben Sie eine genaue Beschreibung des Fundortes, gegebenenfalls Fotos des Fundortes.
- Wenn sie den Mängelmelder nutzen, können sie auch jederzeit den Bearbeitungsstand abfragen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag (bis 3 Tage in der Regel)
Kontaktinformationen
Schreiben Sie eine E-Mail an die Gemeinschaftsbetriebe der Stadt Willich: gbw@stadt-willich.de