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Abgeschlossenheitsbescheinigung Ausstellung

Letzte Änderung am

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine der Voraussetzungen, damit Sie Ihr Grundstück und das darauf stehende Gebäude in Wohnungseigentum aufteilen oder für jemanden ein Dauerwohnrecht an einer Wohnung in Ihrem Haus und an Teilen Ihres Grundstückes einräumen können. 

Sie benötigen z.B. eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, wenn Sie: 

  • eine Wohnung oder mehrere Wohnungen Ihres Mehrfamilienhauses einzeln verkaufen wollen
  • eine Wohnung Ihres Hauses auf Ihr Kind übertragen möchten
  • z.B. zugunsten Ihrer Eltern ein Dauerwohnrecht bestellen wollen

Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Nur mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung kann das Wohnungseigentum oder das Dauerwohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt die zuständige Bauaufsichtsbehörde, welche Räume einer Wohnung, abgetrennte Keller oder Garagen sondereigentumsfähig sind. Dafür müssen sie in sich geschlossene Einheiten des Wohnhauses bilden.

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung fallen Gebühren an, siehe hierzu unter 'Weiterführende Information'.

Rechtsgrundlagen

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