Inhalt

Anliegerbescheinigung beantragen

Letzte Änderung am

Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bitte fügen Sie einen Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht bei.

Benötigte Unterlagen

  • Eigentumsnachweis
  • Benennung aller Flurstücke, bzw. Lageplan/Flurkartenauszug
  • Aktuelle Mailadresse (wenn vorhanden)

Gebührenrahmen

Auskunftsgebühr: 24,00€

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und der Benennung der einzelnen Flurstücke. Der Antrag kann per E-Mail eingereicht werden. Die Bescheinigung und der Gebührenbescheid werden per E-Mail versandt. Auf Wunsch erfolgt ein postalischer Versand.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (cirka)

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Sie haben das Seitenende erreicht.