Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bitte fügen Sie einen Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht bei.
Benötigte Unterlagen
- Eigentumsnachweis
- Benennung aller Flurstücke, bzw. Lageplan/Flurkartenauszug
- Aktuelle Mailadresse (wenn vorhanden)
Gebührenrahmen
Auskunftsgebühr: 24,00€
Fristen
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und der Benennung der einzelnen Flurstücke. Der Antrag kann per E-Mail eingereicht werden. Die Bescheinigung und der Gebührenbescheid werden per E-Mail versandt. Auf Wunsch erfolgt ein postalischer Versand.
Bearbeitungsdauer
1 Woche (cirka)