Wir verwenden auf den Seiten dieser Website eine Auswahl an eigenen und fremden Cookies: Unverzichtbare Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind; funktionale Cookies, die eine bessere Benutzerfreundlichkeit bei der Nutzung der Website ermöglichen; Leistungs-Cookies, die wir verwenden, um aggregierte Daten über die Nutzung der Website und Statistiken zu erstellen; und Marketing-Cookies, die verwendet werden, um relevante Inhalte und Werbung anzuzeigen. Wenn Sie "ALLE AKZEPTIEREN" wählen, erklären Sie sich mit der Verwendung aller Cookies einverstanden. Unter "Einstellungen" können Sie jederzeit einzelne Cookie-Typen akzeptieren oder ablehnen und Ihre Zustimmung für die Zukunft widerrufen.
0%

Inhalt

Archivgut einsehen: Schutzfrist verkürzen

Letzte Änderung am

Im Normalfall ist die Nutzung von Archivgut an die gesetzlichen Schutzfristen von 30 Jahren bzw. 10 Jahren nach dem Tod bei personenbezogenem Schriftgut gebunden. In Ausnahmefällen kann das Archivgut auch vor Ablauf der Schutzfrist eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen

Sie haben das Seitenende erreicht.