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Archivgut einsehen: Schutzfrist verkürzen

Letzte Änderung am

Im Normalfall ist die Nutzung von Archivgut an die gesetzlichen Schutzfristen von 30 Jahren bzw. 10 Jahren nach dem Tod bei personenbezogenem Schriftgut gebunden. In Ausnahmefällen kann das Archivgut auch vor Ablauf der Schutzfrist eingesehen werden.

Voraussetzungen

Bitte begründen Sie schriftlich den Grund für die Verkürzung der Schutzfrist, zum Beispiel aufgrund einer wissenschaftlichen Forschung oder besonderem persönlichen Interesse.

Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden, auch per Mail.

Weiterführende Information

Bearbeitungsdauer

5 Tage (1 bis 5 tage)

Rechtsgrundlagen

Hilfe

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