Bei Fragen zu Belangen des Artenschutzes (Schonzeiten, Artenschutzprüfungen, gesetzliche Regelungen etc.) können sich die Bürger:innen mit ihren Fragen an die Gemeinde wenden.
Verfahrensablauf
Die Bürger:innen können schriftlich oder mündlich eine Auskunft einholen.
Bearbeitungsdauer
1 Monat (1 bis 2 Tage)