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Artenschutz Auskünfte erhalten

Letzte Änderung am

Bei Fragen zu Belangen des Artenschutzes (Schonzeiten, Artenschutzprüfungen, gesetzliche Regelungen etc.) können sich die Bürger:innen mit ihren Fragen an die Gemeinde wenden.

Verfahrensablauf

Die Bürger:innen können schriftlich oder mündlich eine Auskunft einholen.

Bearbeitungsdauer

1 Monat (1 bis 2 Tage)

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

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